Grundsteuer: Was tun bei Wechsel der Eigentumsverhältnisse am Grundstück?
Anzeige bei bloßem Eigentümerwechsel nicht erforderlich
Folgen eines Wechsels in den Eigentumsverhältnissen bei Bewertung und Grundsteuer
Für die Grundsteuer sowie die zugrundeliegende Bewertung sind die Eigentumsverhältnisse am 01.01. des jeweiligen Jahres entscheidend. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück hat Auswirkungen auf die Steuerschuldnerschaft bei der Grundsteuer. Diesem Umstand wird bereits auf Bewertungsebene dergestalt Rechnung getragen, dass der Grundsteuerwert der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer zugerechnet wird.









Auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung wählten die Grünen in Puderbach einen neuen Vorstand. Das Team besteht aus Myriam Stern (Vorsitzende), Thomas Häcker (Vorsitzender), Sebastian Schreiber (Schriftführer), Franz-Xaver Federhen (Beisitzer), Kerstin Laucht (Beisitzerin) und Uli Neumann (Beisitzer). Der neue Vorstand ist voller Tatendrang und freut sich auf die kommenden Aufgaben.






