Lebendiges-Neuwied

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Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei sog. „Planenschlitzern

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei sog. „Planenschlitzern“ auf der Autobahn.
Seit Mitte Mai diesen Jahres führen eine hierfür eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz gezielt umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen eine professionell agierende Tätergruppierung, die sich darauf spezialisiert hat, auf Rastplätzen und Rastanlagen an Autobahnen - insbesondere der A61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Autobahnkreuz Koblenz -  Planen von LKWs aufzuschlitzen und anschließend die mitgeführten Transportgüter zu entwenden. Die Taten erfolgen dabei stets in der Nacht, während die Fahrer schlafen und daher den Ladungsdiebstahl aufgrund des konspirativen und eingespielten Vorgehens der Täter nicht mitbekommen.

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Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

wegen versuchten Mordes durch Angriff mit Machete auf die Polizeiinspektion Linz
Heute gegen 02:40 Uhr betrat ein 29-Jähriger albanischer Staatsangehöriger mit einer Machete bewaffnet den Schleusenbereich der Polizeiinspektion Linz am Rhein. Dort rief er wiederholt „Allahu Akbar“ und äußerte, Polizisten töten zu wollen. Durch die wachhabenden Polizeibeamten wurden die Eingangstür und die Tür zum Innenhof der Polizeidienststelle verriegelt, woraufhin der Beschuldigte in der Absicht, Polizeibeamte zu töten, versucht haben soll, diese gewaltsam zu öffnen, was ihm indes nicht gelang.

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Denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun

Pressemitteilung Nr. 14/2024

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines in der Stadt Bad Kreuznach gelegenen Grundstücks mit einem Wohngebäude, das seit 1998 als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt ist. Seinen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf der bestehenden, zwischen 1 und 1,60 Meter hohen Einfrie­dungsmauer entlang der Straße lehnte die beklagte Stadt ab. Seine Klage, mit der er sein Begehren weiterverfolgte, wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Auf die Berufung des Klägers hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungs­gerichts auf und verpflichtete die Beklagte, ihm die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Solarzauns zu erteilen. Zur Begründung führte es aus:

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Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr

Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)
Pressemitteilung Nr. 13/2024

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abge­lehnt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

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Keine Wolfshinweisschilder durch Jagdpächter im Naturschutzgebiet

Pressemitteilung Nr. 12/2024

Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ keine Wolfshinweis­schilder aufstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren, mit dem es die Entscheidung des Ver­waltungsgerichts Koblenz bestätigte.Der Antragsteller ist Jagdpächter. Er brachte im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ mehrere Schildtafeln an mit dem Aufdruck „Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter“. Daraufhin gab ihm der Westerwaldkreis auf, sämtliche innerhalb des Naturschutz­gebiets „Oberes Wiedtal“ angebrachten Schrifttafeln mit dem genannten Aufdruck innerhalb von zwei Wochen zu entfernen. Seinen dagegen gerichteten Eilrechtsschutz­antrag lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Begründung ab, die angefoch­tene naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung sei offensichtlich rechtmäßig.

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Verbandsgemeindeumlage rechtswidrig

Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2022 rechtswidrig
 Pressemitteilung Nr. 17/2024
Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob einen Umlagebescheid für das Jahr 2022 auf.

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Achterbahnunglück in Klotten am 06.08.2022

Folgemitteilung - 2060 Js 8198/24 -
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall am 06.08.2022 im Wild- und Freizeitpark Klotten, bei der eine 57jährige Frau bei einer Achterbahnfahrt aus dem Wagen gehoben, ca. 8 m tief gestürzt und tödlich verletzt wurde, gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person konnte nach den umfangreichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Nach dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens war die Anlage zum Zeitpunkt des Unfalls ordnungsgemäß gewartet und geprüft. Technische Mängel konnte der Sachverständige nicht feststellen.

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Klage gegen den Ausbau der B 50 nahe Hochscheid erfolglos

Pressemitteilung Nr. 11/2024

Die Klage der Gemeinde Morbach gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße (B) 50 nahe Hochscheid ist unbegründet. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ausbau der B 50, der den etwa 4,6 km langen Abschnitt zwischen der Zufahrt zum ehemaligen Verladebahnhof Zolleiche und der Grenze zwischen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Rhein-Hunsrück-Kreis betrifft. In diesem Streckenabschnitt ist die vorhandene B 50 von der B 327 überlagert, welche als Huns­rückhöhenstraße zwischen Koblenz und Hermeskeil verläuft. Nach dem Planfest­stellungsbeschluss orientiert sich die Baustrecke eng an der bestehenden Hunsrück­höhenstraße, die in dem Bereich zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut werden soll.

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Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals

Pressemitteilung Nr. 16/2024
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut ist. Für dieses zog ihn die beklagte Ortsgemeinde für das Kalenderjahr 2022 zur Zahlung von Grundsteuer B in Höhe von 110,60 € heran. Der Kläger beantragte daraufhin den Erlass der Grundsteuer, weil die Erhaltung des Gebäudes wegen seiner Denkmaleigenschaft im öffentlichen Interesse liege und für ihn unrentabel sei.

Den Antrag des Klägers auf Erlass der Grundsteuer lehnte die Beklagte ab. Insbesondere habe der Kläger die Unrentabilität des Gebäudes nicht hinreichend belegt.

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Lehrerin wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht ...

Lehrerin wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht aus dem Dienst entfernt
Pressemitteilung Nr. 10/2024

Eine Lehrerin, die mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die einem jeden (aktiven) Beamten obliegende Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, das diese Disziplinar­maßnahme gegen die Beamtin bereits in erster Instanz ausgesprochen hatte (vgl. Presse­mitteilung des Verwaltungsgerichts Trier Nr. 13/2023 vom 26. Juli 2023).

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Polizeibeamter wegen Diebstahls mit Waffen in Uniform aus dem Dienst entfernt

Pressemitteilung Nr. 9/2024

Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Beamte, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation des Landes eingesetzt war, wurde in einem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen (§§ 242, 244 StGB) in einem minder schweren Fall verwarnt, wobei sich das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 25 Euro) vorbehielt. Nach den Feststellungen des Strafgerichts hatte der beklagte Beamte nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein mit Cheddar-Käse beladener Lastkraftwagen umgekippt und der Transportcontainer aufgebrochen war, insgesamt neun große Käse-Pakete zu je 20 kg im Gesamtwert von etwa 554 Euro entwendet.

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Ausbau der Südallee geht voran

Aushang in Schaukasten dient zur Bürgerinformation

Der Ausbau der Südallee geht stetig voran, die Arbeiten am zweiten Teil des ersten Baufeldes konnten begonnen werden und in der vergangenen Woche wurden Bürgerinformationen in einem Schaukasten veröffentlicht.

Im ersten Teil des ersten Bauabschnittes – zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Rizzastraße – konnte der finale Fahrbahnbelag aufgetragen werden und auch im Mittelstück ist die neue Mittelpromenade erkennbar. Hierfür wurden Betonfundamente für die Bänder aus Basaltlava-Quadern verbaut. Die Standorte der späteren Grünflächen sind erkennbar und werden vor der Baumsetzung noch hergerichtet sowie mit speziellem Substrat gefüllt.

Der neue Fahrbahnbelag im ersten Teil des ersten Bauabschnittes wurde aufgetragen. Auch die spätere Mittelpromenade ist bereits erkennbar. Foto: Stadt Koblenz/ Verena Groß

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Motorrad zu Unrecht von Polizei sichergestellt

Pressemitteilung Nr. 8/2024

Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrs­kontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Werbeanlage darf in Polch errichtet werden

Pressemitteilung Nr. 15/2024
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch ist unwirksam. Sie kann der Errichtung einer Plakatanschlagtafel daher nicht entgegengehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte bei dem Landkreis Mayen-Koblenz die Genehmigung für eine Werbeanlage. Das Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch vom 15. September 1988, die am 26. April 2004 nachträglich ausgefertigt wurde. Nach der Satzung sind im Satzungsgebiet u. a. Fremdwerbeanlagen verboten. Die Stadt Polch versagte deshalb ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben, woraufhin der Landkreis Mayen-Koblenz den Baugenehmigungsantrag der Klägerin ablehnte. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.


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