Klage auf Übernahme des Kreishauses im Rahmen ....
Klage auf Übernahme des Kreishauses im Rahmen des Neubaus der Hochstraße Nord in Ludwigshafen zurückgenommen
Pressemitteilung Nr. 18/2024
Der Rhein-Pfalz-Kreis hat seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau der als „Hochstraße Nord“ bekannten Bundesstraße (B 44) in Ludwigshafen nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz zurückgenommen.
Die in den 1970er Jahren in Hochlage errichtete B 44 verläuft in einer Entfernung von rund 25 m entlang des Grundstücks Europaplatz 5, das mit dem Hauptgebäude der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises bebaut ist. Aufgrund ihres altersbedingt unzureichenden baulichen Zustands soll die Hochstraße Nord abgerissen und in diesem Bereich durch einen ebenerdig verlaufenden Neubau ersetzt werden.