Weiter Wasserentnahme durch Sprudelbetriebe im Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Pressemitteilung Nr. 17/26
Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei Eilrechtsschutzverfahren.
Die Antragstellerinnen betreiben im Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mehrere Brunnen zur Gewinnung von Mineralwasser. Aufgrund einer Erlaubnis aus dem Jahr 2019 war ihnen befristet bis zum 31. März 2024 zunächst die Entnahme von Grundwasser aus jeweils drei Brunnen gestattet worden. Im September 2023 beantragten sie die Verlängerung ihrer jeweiligen Erlaubnis. Aufgrund einer gesetzlichen Fiktionswirkung war die vorübergehende Fortsetzung der Grundwasserentnahme bis zur Entscheidung über ihre Anträge erlaubt. Im April 2026 lehnte der Antragsgegner, das Land Rheinland-Pfalz (hier: die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), die beiden Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Wasserentnahme ab und ordnete die Einstellung der Wasserentnahme an, ohne zugleich die sofortige Vollziehung dieser Verfügung anzuordnen.