Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“
Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnete chirurgische Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ ist rechtmäßig, weil hier ein Fall der Qualzucht wegen des Fehlens funktionsfähiger Tasthaare vorliegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Die Antragstellerin betreibt eine Hobby-Zucht mit Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilrechtsschutzantrag gegen die für sofort vollziehbar erklärte tierschutzrechtliche Anordnung der chirurgischen Kastration von zwei dieser Katzen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2026). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

