Kein zweiter Radweg für die neue Moselbrücke in Schweich
Die Klage der Stadt Schweich, der Ortsgemeinde Longuich und der Verbandsgemeinde Schweich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ersatzneubau der Moselbrücke Schweich bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die im Jahr 1950 erbaute Moselbrücke Schweich bildet als Teil der Landesstraße L 141 die verkehrliche Verbindung zwischen der Stadt Schweich und der Ortsgemeinde Longuich und verfügt bislang nicht über einen ausgewiesenen Radweg. Aufgrund der durch jahrzehntelange Chlorid-Belastung hervorgerufenen Substanzschäden sowie einer für die Flussschifffahrt teilweise nicht mehr ausreichenden Durchfahrtshöhe und Bogengröße soll die vorhandene Brücke durch einen Neubau ersetzt werden. Der durch den Landesbetrieb Mobilität mit Planfeststellungsbeschluss vom 2. September 2024 genehmigte Neubau sieht dabei auf der unterstromigen Brückenseite einen in beide Richtungen verlaufenden Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,75 m vor.