Ahrtalflut: Antrag auf gerichtliche Entscheidung ...
Ahrtalflut: Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren unzulässig
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 19. Mai 2026 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Eltern einer bei der Ahrtalflut in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 getöteten jungen Frau als unzulässig verworfen.
Die Antragsteller sind die Eltern einer in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 bei der Ahrtalflut getöteten jungen Frau. Bei den Beschuldigten handelt es sich um den zu diesem Zeitpunkt amtierenden Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler und den damaligen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der faktisch die technische Einsatzleitung während der Ereignisse innehatte. Die Antragsteller werfen den Beschuldigten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor (§§ 222, 13 StGB).

