Jetzt Anträge auf Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2026 stellen

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
29.12.2025 PD-Nr. 378-2025
KREIS MYK. Vom 2. Januar bis zum 2. Februar können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten gilt im Jahr der Besitzeinweisung mit dem 30. April eine gesonderte Antragsfrist. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten vorgenommen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil I des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.










.jpg)
.jpg)




.jpg)

