Keine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Behördliche Anordnung: Untere Wasserbehörde zieht mit Verbot Konsequenz aus Trockenheit und sinkenden Wasserständen
Foto: Michael Vogel / Kreisverwaltung Neuwied
Kreis Neuwied. Aus der anhaltenden Trockenheit bzw. dem bei weitem nicht ausreichenden Niederschlag hat die Untere Wasserbehörde die Konsequenz gezogen. Konkret bedeutet dies, dass die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Neuwied bis auf weiteres verboten ist. Diese Beschränkung ist einer wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese gilt sowohl für die Nutzung durch den Eigentümer des Gewässers selbst, als auch für die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs. Damit macht die Untere Wasserbehörde von der Möglichkeit Gebrauch, in begründeten Fällen die Nutzungsrechte an Gewässern befristet einzuschränken. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und das Landeswassergesetzes (LWG). In der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung ist in drei Punkten dementsprechend festgelegt:







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