Wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess:
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz setzt E-Rechnungspflicht ab 1. April um
Annahme von Papier- oder PDF-Rechnungen zukünftig nicht mehr möglich
24.03.2025 PD-Nr. 082-2025 Foto: AdobeStock_291254687
KREIS MYK. Der Digitalisierungsprozess bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz schreitet voran. So müssen ab dem 1. April alle Rechnungssteller, die mit der Kreisverwaltung zusammenarbeiten, ihre Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) einreichen. Diese Neuerung folgt dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung sowie Bezahlung der Rechnungen. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ohne Übergangsfrist und betrifft alle öffentlichen Aufträge der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, unabhängig vom Auftragswert.