Resolution verabschiedet - Eindeutiges Bekenntnis „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung“

Kreis Neuwied. In seiner letzten Sitzung der Wahlperiode 2019 bis 2024 hat der Kreistag Neuwied eine Resolution mit einem eindeutigen Bekenntnis „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung“ beschlossen. Unter anderem wendet sich die Erklärung gegen „jede Form von politischem Extremismus“. Landrat Achim Hallerbach: „Wir haben extremen Strömungen jeglicher Couleur eine Absage erteilt“.

 Eine Resolution mit einem eindeutigen Bekenntnis „zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung“ ist vom Kreistag jetzt beschlossen worden. Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung Neuwied.

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen und der Vertreter von „Die Linke“ enthielten sich der Stimme. Letztere hatte zuvor einen eigenen, fast gleichlautenden Text, eingebracht. Dazu hatten die Fraktionen von CDU und SPD wiederum angemerkt, dass die von der Fraktion „Die Linke“ vorgesehene Resolution nur dann für sie Sinn mache, wenn „alle Formen von Extremismus gleich gewichtet, genannt und vorgetragen werden“, wie CDU-Fraktionssprecher Michael Christ in seiner Begründung betonte. Die Zustimmung des Kreistages fand daraufhin folgender Wortlaut:
„Für Demokratie, Vielfalt und Toleranz, gegen jede Form von politischem Extremismus, sowie religiösen und weltanschaulichen Extremismus; gegen Ausgrenzung und Hass in der Gesellschaft. Der Kreistag Neuwied bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der deutschen Verfassung, die den Schutz von Freiheit und Gleichheit des Individuums ins Zentrum staatlichen Strebens stellt.
Als Mitglieder des Kreistages wollen wir mit dieser Resolution unserer, in der Kommunalverfassung festgehaltenen Verpflichtung nachkommen, dem öffentlichen Wohl entsprechend zu handeln.“
Für Landrat Achim Hallerbach untermauert die in der aktualisierten Form verabschiedete Resolution die Identifizierung des Landkreises Neuwied mit den Inhalten von Grundgesetz und Demokratie:
„Der Austausch unterschiedlicher Meinungen ist Wesensmerkmal der Demokratie und deshalb essentiell. Allerdings dürfen demokratische Werte und Rechte nicht für die Durchsetzung extremer Ansichten missbraucht werden, durch die eine Gefährdung unserer staatlichen Ordnung droht. Das gilt für alle Formen des Extremismus“, betonte Landrat Hallerbach.