Ganztagsförderung für Grundschüler: Auf der Suche nach dem besten Weg
Kinderfreundliche Kommune: Rechtsanspruch ab 2026 stellt Kommunen wie die Stadt Neuwied vor große Herausforderungen – Bürgermeister Peter Jung: „Angebote müssen sinnvoll ineinandergreifen“
Für berufstätige Eltern ist es oft ein großes Problem: In der Kita wird ihr Kind bis zum Nachmittag betreut. Wenn es dann aber eingeschult wird, ist um 12 Uhr der Unterricht aus. Diese Lücke will der Gesetzgeber schließen und hat deshalb einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschülern eingeführt. Aber 2026 tritt er in Kraft. Die Kommunen stellt das vor große Herausforderungen.
Ganztagsbetreuung kann dabei unterschiedlich umgesetzt werden: durch eine Ganztagsschule, eine Betreuende Grundschule oder einen Hort. In Neuwied haben sich die Verantwortlichen auf den Weg gemacht und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten des Ausbaus prüft und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, wie bestehende Angebote ausgebaut und qualitativ gute neue Angebote geschaffen werden können.
Fast 100 Kolleginnen und Kollegen aus den städtischen Grundschulen und der Verwaltung holten sich kürzlich wichtige Impulse bei einem Vortrag von Prof. Dr. Ramseger zur „Schule der Zukunft“. Foto: Ulf Steffenfauseweh / Stadt Neuwied