Achterbahnunglück in Klotten am 06.08.2022
Folgemitteilung - 2060 Js 8198/24 -
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall am 06.08.2022 im Wild- und Freizeitpark Klotten, bei der eine 57jährige Frau bei einer Achterbahnfahrt aus dem Wagen gehoben, ca. 8 m tief gestürzt und tödlich verletzt wurde, gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Ein hinreichender Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegen eine konkrete Person konnte nach den umfangreichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Nach dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens war die Anlage zum Zeitpunkt des Unfalls ordnungsgemäß gewartet und geprüft. Technische Mängel konnte der Sachverständige nicht feststellen.