Klage gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge in Bendorf erfolglos
Pressemitteilung Nr. 19/2025
Der Stadt Bendorf ist bei der zur Abrechnung wiederkehrender Ausbaubeiträge gebildeten größten Abrechnungseinheit 7 kein Fehler unterlaufen, sodass die Heranziehung der dortigen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Stadtrat der Stadt Bendorf beschloss am 1. September 2020 die Ausbaubeitragssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen, welche die Unterteilung des Stadtgebiets in sieben Abrechnungseinheiten vorsieht. Die größte Abrechnungseinheit 7, in deren Bereich das Grundstück der Kläger liegt, umfasst die Gebiete Bendorf Zentrum, Sayn und Mülhofen. Für diese Abrechnungseinheit legte der Stadtrat einen Gemeindeanteil von 20 % fest.