Straßenverkehrsbehörde Mayen-Koblenz informiert

04.07.2025  PD-Nr. 196-2025

 KREIS MYK. Um den Verkehrsfluss während der Sommerferien zu verbessern, gilt auch in diesem Jahr das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen. Grundlage hierfür ist die Ferienreiseverordnung des Bundes. Demnach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, jeweils samstags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, auf bestimmten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten nicht verkehren. Welche Streckenabschnitte im Einzelnen betroffen sind, kann auf den Internetseiten des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz sowie des Bundesministeriums für Verkehr eingesehen werden. Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bittet alle Transportunternehmen und betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Regelungen.

Ausnahmen vom Ferienreiseverbot sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig zu beantragen – zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder sich der Firmensitz beziehungsweise eine eingetragene Zweigniederlassung des Unternehmens befindet. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde Mayen-Koblenz unter Tel. 0261/108-757 oder via E-Mail an vemags@kvmyk.de.