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Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erneut ...

Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erneut erfolglos 
Pressemitteilung Nr. 13/2026

In Mosel-Steillagen dürfen auch im Jahr 2026 vorerst weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im Mai 2026 eine für sofort vollziehbar erklärte, auf die Vegetationsperiode 2026 befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen in besonders steilen Weinbergen an der Mosel erteilt. 

Hiergegen erhob die Antragstellerin, eine anerkannte Umweltvereinigung, Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag, mit dem sie den Erhalt des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters in den von der Genehmigung betroffenen Flächen bezweckte. 

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Vermisste Frau aus dem Kreis Ahrweiler ist Opfer eines Tötungsdelikts:

Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

 Erstmitteilung – 2030 Js 30870/26

 Die am 28.05.2026 vermisst gemeldete und in der Nacht vom 29. auf den 30.06.2026 durch Polizeibeamte im Rahmen der Vermisstenfahndung in der Verbandsgemeinde Adenau in ihrem Pkw tot aufgefundene 29-jährige Deutsche aus dem Kreis Ahrweiler ist einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Die Frau wies erkennbare Stich- bzw. Schnittverletzungen auf. Zur Klärung der genauen Todesursache ist eine Obduktion angeordnet worden.

Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem diese am 28.05.2026 von dem von ihr geplanten Tagesablauf abgewichen war und auf Kontaktversuche nicht reagierte.

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Erfolgreicher Eilantrag eines Soldaten im Beförderungsverfahren zum Stabsfeldwe

Pressemitteilung Nr. 12/2026
Ein Soldat darf nicht allein wegen eines fehlenden Mindestdienstalters in einem Feldwebeldienstgrad von Beförderungsverfahren zum Stabsfeldwebel ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab der Bundesrepublik Deutschland im Wege einer einstweiligen Anordnung auf, dem antragstellenden Soldat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Beförderung zum Stabsfeldwebel eine entsprechende Planstelle freizuhalten. 

Der Antragsteller war im streitgegenständlichen Beförderungsverfahren nicht berücksichtigt worden, weil er die von der Bundeswehr in bislang geübter Verwaltungspraxis geforderte Mindestdienstzeit im Feldwebeldienstgrad noch nicht erreicht hatte.

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Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“...

Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ außer Vollzug gesetzt
Pressemitteilung Nr. 9/2026
Zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ dürfen zunächst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigung, hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen geklagt und geltend gemacht, die Genehmigungsbehörde habe das Vorhaben nicht ausreichend auf seine Verträglichkeit mit dem Naturschutz geprüft. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die Errichtung und den Betrieb der WEA wild lebende Tiere geschützter Arten zu Schaden kämen, so etwa der Schwarzstorch, der Rotmilan sowie verschiedene Fledermausarten, Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus seien erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets zu befürchten. Die in der Genehmigung zur Vermeidung derartiger Folgen enthaltenen Auflagen seien unzureichend. 

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Klage eines Krankenhausträgers auf ...

Klage eines Krankenhausträgers auf Betrauung sowie Gewährung von Zuwendungen erfolglos
 Pressemitteilung Nr. 11/2026
Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses. Mit ihrer Klage begehrte sie, im Wege der Gleichbehandlung ebenso wie die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (die Beigeladene) durch den beklagten Landkreis Mayen-Koblenz mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet betraut zu werden. Ferner beantragte sie die Zahlung von Zuwendungen in Form von Ausgleichszahlungen für ihre handelsrechtlichen Verluste und von Investitionskostenzuschüssen, wie sie die Beigeladene erhalten habe. Hilfsweise machte die Klägerin das Unterlassen weiterer Verlustausgleiche der Beigeladenen durch den Beklagten sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Rückforderung von Ausgleichszahlungen geltend.

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Minister dürfen Stadtratsmitglieder sein

Pressemitteilung Nr. 8/2026
Das Amt eines Ministers ist mit der Mitgliedschaft in einem Gemeinderat nicht unvereinbar. Die Anfechtung der Wahl des Mainzer Stadtrats, mit der ein Ratsmitglied eine solche Unvereinbarkeit geltend gemacht hat, bleibt daher ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigte.

Der Kläger, der Mitglied im Mainzer Stadtrat ist, begehrte mit seiner Klage die Ungültigerklärung der Mainzer Stadtratswahl vom 9. Juni 2024. Hierbei kandidierten unter anderem vier Minister des Landes Rheinland-Pfalz. Der Minister des Innern und für Sport erhielt bei der Wahl einen Sitz im Stadtrat, die übrigen Ministerinnen sogenannte Nachrückerplätze. Der Kläger machte geltend, es liege ein Wahlfehler vor, da für die vier Minister eine Unvereinbarkeit von Ministeramt und Stadtratsmandat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) gegeben sei. Die Minister hätten ihr Stadtratsmandat nicht annehmen dürfen, ohne ihr Ministeramt niederzulegen. Vor der Wahl hätten sie eine Erklärung abgeben müssen, ob sie sich für das Stadtratsmandat oder ihr Ministeramt entscheiden werden. Die von dem Kläger nach erfolglos eingelegtem Einspruch gegen die Stadtratswahl erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz Nr. 12/2025). 

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Tötungsdelikt auf Kirmes in Wittlich:

Antrag gegen unterlassene Rückholung eines Strafverfahrens aus US-Gerichtsbarkeit unzulässig

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 14. April 2026 den Antrag der Eltern und des Bruders eines auf einer Kirmes in Wittlich getöteten jungen Mannes mit der Begründung als unzulässig verworfen, dass es an dem für eine nachträgliche gerichtliche Feststellung erforderlichen besonderen rechtlichen Interesse fehle.

Die Antragsteller sind die Eltern und der Bruder eines am 19. August 2023 auf einer Kirmes in Wittlich durch Messerstiche getöteten jungen Mannes. Als Tatverdächtiger wurden durch die bundesdeutsche Polizei zwei amerikanische Staatsbürger ermittelt. Einer der beiden Verdächtigen räumte bei einer Vernehmung noch am Tattag die Messerstiche ein. Dabei gab er an, er habe seinem Freund helfen wollen, da dieser angegriffen worden sei.

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Kein ausnahmsloser Anspruch auf ....

Kein ausnahmsloser Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit durchgängig siebenstündiger Betreuungszeit
Pressemitteilung Nr. 6/2026
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz soll die tägliche Betreuungszeit in einer Kindertageseinrichtung im Regelfall durchgängig sieben Stunden umfassen. Im Einzelfall kann aber auch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit ausreichend sein, insbesondere wenn ein Erziehungsberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 2022 geborene Kläger besucht eine Kindertagesstätte im Rhein-Pfalz-Kreis mit einer Betreuungszeit von montags bis freitags im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Seine Mutter befindet sich seit der Geburt eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Im Mai 2025 beantragten die Eltern des Klägers einen Kindergartenplatz mit einer durchgängigen siebenstündigen Betreuungszeit. Dies lehnte der Rhein-Pfalz-Kreis ab, weil ein entsprechender Platz nicht angeboten werden könne. Die daraufhin erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht zurück und führte zur Begründung aus:

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Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 10/2026
Der Kläger reiste im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle.

Hiergegen erhob der Kläger wenige Tage später Klage mit dem Antrag festzustellen, dass die Kontrollmaßnahme rechtswidrig gewesen sei. Zur Begründung machte er geltend, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht hinreichend begründet habe. Er sei in der Vergangenheit bereits mehrfach Identitätsfeststellungen an der Grenze unterzogen worden und rechne auch in Zukunft damit, weil er aus beruflichen Gründen häufig nach Luxemburg reise. 

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Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“

Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnete chirurgische Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ ist rechtmäßig, weil hier ein Fall der Qualzucht wegen des Fehlens funktionsfähiger Tasthaare vorliegt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.

Die Antragstellerin betreibt eine Hobby-Zucht mit Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilrechtsschutzantrag gegen die für sofort vollziehbar erklärte tierschutzrechtliche Anordnung der chirurgischen Kastration von zwei dieser Katzen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2026). Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Neue Allianz von Justiz und Wissenschaft:

OLG Koblenz und Universität Trier bündeln ihre Kräfte
Das Oberlandesgericht Koblenz und die Universität Trier – Fachbereich Rechtswissenschaft – haben am 14. April 2026 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtswissenschaft systematisch auszubauen und den Austausch zwischen Theorie und Praxis nachhaltig zu stärken.

Die Vereinbarung sieht eine engere Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen vor. Vorgesehen ist unter anderem die Durchführung gemeinsamer Vortrags- und Fachveranstaltungen, die Kooperation und wechselseitige Unterstützung im Bereich der Fortbildung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Studierende sollen tiefere Einblick in die gerichtliche Praxis durch Praktika erhalten und Richterinnen und Richter sich verstärkt in die universitäre Lehre einbringen.

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Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes erfolglos

Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes gegen tierschutzrechtliche Anordnung erfolglos
Pressemitteilung Nr. 9/2026

Die Klägerin betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hielt. Das Veterinäramt des beklagten Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab der Beklagte der Klägerin auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten.

Der hiergegen zunächst erhobene Eilantrag der Klägerin blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos (s. Pressemitteilung des Gerichts Nr. 6/2024). Im Nachgang zum Eilverfahren vollzog der Beklagte die angeordnete Bestandsreduzierung und nahm der Klägerin 47 Hunde weg.

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Beitragserhebung der Landespflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 8/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben.

Die Kläger, die allesamt Pflichtmitglieder der Beklagten sind, hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht.

Die hiergegen nach Zurückweisung der Widersprüche gerichteten Klagen hatten Erfolg. Die Heranziehung der Kläger zu einem Beitrag für das Jahr 2025 sei der Höhe nach rechtswidrig, so die Koblenzer Richter.

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Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister

Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein durch Vergleich beendet
Pressemitteilung Nr. 7/2026
In dem Verfahren zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein betreffend die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Erörterung und Beschlussfassung über zentrale Verkehrsmaßnahmen in Oberlahnstein auf die Tagesordnung einer Sitzung des Stadtrates haben die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz am 24. Februar 2026 einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt bis zum 27. Februar 2026 geschlossen.

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Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen

Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen der Rasse „Canadian Sphynx“ abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 6/2026
Die Antragstellerin ist Züchterin von Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilantrag gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene tierschutzrechtliche Verfügung, mit welcher die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach die chirurgische Kastration zweier Tiere angeordnet hat. Ihr Eilantrag blieb ohne Erfolg.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung überwiege die Interessen der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs. Denn der Bescheid erweise sich als offensichtlich rechtmäßig, so die Koblenzer Richter.

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Erfolgreiche Klage gegen U2-Elternbeitrag für Besuch einer Kindertagesstätte

Pressemitteilung Nr. 5/2026
Die Erhebung eines Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte eines unter zweijährigen Kindes durch die Kreisverwaltung des beklagten Landkreises Bad Kreuznach ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Kläger sind Eltern eines zum maßgeblichen Zeitpunkt einjährigen Kindes, das eine Kindertagesstätte in Trägerschaft einer kreisangehörigen Ortsgemeinde besuchte. Auf Grundlage eines von den Eltern ausgefüllten Formulars setzte der Beklagte den Elternbeitrag auf monatlich 500 € fest. Er wies darauf hin, dass der festgesetzte Beitrag an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zu entrichten sei.

Der hiergegen von den Klägern erhobene Widerspruch, mit welchem sie die Höhe des Elternbeitrags beanstandeten, blieb erfolglos. Ihre anschließend erhobene Klage hatte indes Erfolg. 

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Festnahme im Mordfall „Amy Lopez“

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 24.02.2026 – 2101 Js 14178/96 (vormals 2131 UJs 26352/94) –
Der 81-jährige Beschuldigte, dem zur Last gelegt wird, am 26.09.1994 in Koblenz die 24-jährige amerikanische Touristin Amy Lopez ermordet zu haben, befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts eines heimtückischen und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangenen Mordes zwischenzeitlich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz. Ihm wird zur Last gelegt, seinerzeit die unterhalb der Festung Ehrenbreitstein zufällig mit ihm zusammengetroffene arg- und wehrlose junge Frau aus einer sexuellen Motivlage heraus vorsätzlich getötet zu haben.

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AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen

Pressemitteilung Nr. 4/2026
Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung des „Großen Saals“ ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung am 27. Februar 2026 verweigern. Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der „Große Saal“ Sondereigentum der Stadt ist. Die Stadt hatte zunächst einen entsprechenden Mietvertrag mit dem AfD Kreisverband geschlossen, diesen im Nachgang jedoch unter Verweis auf die Verweigerung der insoweit erforderlichen Zustimmung der Evangelischen Johanniter-Gemeinde wieder gekündigt. Hiergegen suchte der AfD Kreisverband um Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Koblenz nach und begehrte Zugang zum „Großen Saal“ des Gemeindehauses für die Durchführung seiner Parteiveranstaltung.

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Kommunalwahl 2024 in Bad Kreuznach bestätigt

Pressemitteilung Nr. 3/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die am 9. Juni 2024 durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach, zum Stadtrat Bad Kreuznach sowie zum Ortsbeirat Bosenheim abgewiesen.

Im Vorfeld der Wahl warb der Stadtverband der FDP für die Wahl zum Kreistag u. a. mit Wahlplakaten, auf denen auch der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach abgebildet und genannt wurde. Außerdem wurde der Oberbürgermeister in einer von der FDP für die Wahl zum Stadtrat veröffentlichten Anzeige und einer Broschüre abgebildet. Zudem ließ die FDP vier Radiowerbespots senden, in denen der Oberbürgermeister unterschiedliche Texte verlas. Deren Ausstrahlung wurde eingestellt, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Verbreitung zweier dieser Werbespots untersagt hatte.

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Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard

Konkurrentenklage gegen Zuwendungen an Heilig Geist Krankenhaus in Boppard unzulässig
Pressemitteilung Nr. 2/2026

Die als Beigeladene am Verfahren beteiligte Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH betreibt in Boppard das Heilig Geist Krankenhaus, das nach dem Landeskrankenhausplan 2019 - 2025 als Krankenhaus der Regelversorgung ausgewiesen ist. Wegen des defizitären Betriebs des Krankenhauses beabsichtigte die Beigeladene, es zu schließen. Daraufhin beauftragte der beklagte Rhein-Hunsrück-Kreis die Beigeladene mit Betrauungsakt vom 2. Oktober 2024 für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025, am Standort Boppard insbesondere die medizinische Versorgung und Notfalldienste weiter anzubieten. Im Gegenzug sagte der Beklagte zu, in diesem Rahmen erwirtschaftete Defizite bis zu einer Höhe von 2,025 Mio. € für die Dauer der Betrauung auszugleichen.


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