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Klage gegen den Ausbau der B 50 nahe Hochscheid erfolglos

Pressemitteilung Nr. 11/2024

Die Klage der Gemeinde Morbach gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße (B) 50 nahe Hochscheid ist unbegründet. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ausbau der B 50, der den etwa 4,6 km langen Abschnitt zwischen der Zufahrt zum ehemaligen Verladebahnhof Zolleiche und der Grenze zwischen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Rhein-Hunsrück-Kreis betrifft. In diesem Streckenabschnitt ist die vorhandene B 50 von der B 327 überlagert, welche als Huns­rückhöhenstraße zwischen Koblenz und Hermeskeil verläuft. Nach dem Planfest­stellungsbeschluss orientiert sich die Baustrecke eng an der bestehenden Hunsrück­höhenstraße, die in dem Bereich zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut werden soll.

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Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals

Pressemitteilung Nr. 16/2024
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut ist. Für dieses zog ihn die beklagte Ortsgemeinde für das Kalenderjahr 2022 zur Zahlung von Grundsteuer B in Höhe von 110,60 € heran. Der Kläger beantragte daraufhin den Erlass der Grundsteuer, weil die Erhaltung des Gebäudes wegen seiner Denkmaleigenschaft im öffentlichen Interesse liege und für ihn unrentabel sei.

Den Antrag des Klägers auf Erlass der Grundsteuer lehnte die Beklagte ab. Insbesondere habe der Kläger die Unrentabilität des Gebäudes nicht hinreichend belegt.

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Lehrerin wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht ...

Lehrerin wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht aus dem Dienst entfernt
Pressemitteilung Nr. 10/2024

Eine Lehrerin, die mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die einem jeden (aktiven) Beamten obliegende Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, das diese Disziplinar­maßnahme gegen die Beamtin bereits in erster Instanz ausgesprochen hatte (vgl. Presse­mitteilung des Verwaltungsgerichts Trier Nr. 13/2023 vom 26. Juli 2023).

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Polizeibeamter wegen Diebstahls mit Waffen in Uniform aus dem Dienst entfernt

Pressemitteilung Nr. 9/2024

Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Beamte, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation des Landes eingesetzt war, wurde in einem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen (§§ 242, 244 StGB) in einem minder schweren Fall verwarnt, wobei sich das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 25 Euro) vorbehielt. Nach den Feststellungen des Strafgerichts hatte der beklagte Beamte nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein mit Cheddar-Käse beladener Lastkraftwagen umgekippt und der Transportcontainer aufgebrochen war, insgesamt neun große Käse-Pakete zu je 20 kg im Gesamtwert von etwa 554 Euro entwendet.

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Ausbau der Südallee geht voran

Aushang in Schaukasten dient zur Bürgerinformation

Der Ausbau der Südallee geht stetig voran, die Arbeiten am zweiten Teil des ersten Baufeldes konnten begonnen werden und in der vergangenen Woche wurden Bürgerinformationen in einem Schaukasten veröffentlicht.

Im ersten Teil des ersten Bauabschnittes – zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Rizzastraße – konnte der finale Fahrbahnbelag aufgetragen werden und auch im Mittelstück ist die neue Mittelpromenade erkennbar. Hierfür wurden Betonfundamente für die Bänder aus Basaltlava-Quadern verbaut. Die Standorte der späteren Grünflächen sind erkennbar und werden vor der Baumsetzung noch hergerichtet sowie mit speziellem Substrat gefüllt.

Der neue Fahrbahnbelag im ersten Teil des ersten Bauabschnittes wurde aufgetragen. Auch die spätere Mittelpromenade ist bereits erkennbar. Foto: Stadt Koblenz/ Verena Groß

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Motorrad zu Unrecht von Polizei sichergestellt

Pressemitteilung Nr. 8/2024

Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrs­kontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Werbeanlage darf in Polch errichtet werden

Pressemitteilung Nr. 15/2024
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch ist unwirksam. Sie kann der Errichtung einer Plakatanschlagtafel daher nicht entgegengehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte bei dem Landkreis Mayen-Koblenz die Genehmigung für eine Werbeanlage. Das Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch vom 15. September 1988, die am 26. April 2004 nachträglich ausgefertigt wurde. Nach der Satzung sind im Satzungsgebiet u. a. Fremdwerbeanlagen verboten. Die Stadt Polch versagte deshalb ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben, woraufhin der Landkreis Mayen-Koblenz den Baugenehmigungsantrag der Klägerin ablehnte. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

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10. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings

Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz
In einer bundesweiten Aktion gehen Ermittlungsbehörden in Deutschland seit den frühen Morgenstunden gegen strafbare Inhalte im Internet vor. An dem 10. vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstag gegen Hasspostings beteiligen sich alle 16 Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz. Hier haben die Ermittlungsbehörden unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), sowie der Staatsanwaltschaften Mainz und Landau die Wohnungen von insgesamt sechs Tatverdächtigen durchsucht. Anlass der Ermittlungen sind der Verdacht der Volksverhetzung, der Verbreitung von Propagandamitteln ausländischer terroristischer Organisationen, der Beleidigung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Belohnung und Billigung von Straftaten.

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Weinautomat in Bad Kreuznach bleibt außer Betrieb

Pressemitteilung Nr. 14/2024
Der Betrieb eines Weinautomaten auf einem Privatgrundstück darf verboten werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin betreibt einen Automaten, in dem sie selbst erzeugten Wein und Sekt zum Verkauf anbietet. Der Automat steht seit Anfang des Jahres 2023 auf einem in Bad Kreuznach gelegenen Privatgrundstück; er ist an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt und nur von der Straße aus zu bedienen. Ende April 2023 gab die Stadt Bad Kreuznach der Klägerin unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz auf, den Weinautomaten außer Betrieb zu nehmen. Damit war die Klägerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

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Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig?

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
 Pressemitteilung Nr. 13/2024
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht soll nunmehr entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß war.

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Tötungsdelikt in Neuwied

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 27.12.2023 – 2070 Js 81801/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben (Mord).

Nach dem Inhalt der Anklageschrift hatte die Verstorbene die gut drei Jahre andauernde Beziehung mit dem Angeschuldigten im Sommer des Jahres 2023 beendet, diesem aber erlaubt, zunächst weiter in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Der Angeschuldigte habe die Trennung allerdings nicht akzeptiert und die Verstorbene unter Druck gesetzt, keine neue Beziehung einzugehen. Als der Angeschuldigte den Verdacht schöpfte, die Verstorbene könnte einen neuen Partner haben, habe er beschlossen, ihr das Leben zu nehmen.

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Justiz hautnah beim Girls‘ und Boys‘ Day im Oberlandesgericht Koblenz

Welche Berufe bietet die Justiz? Wäre das etwas für mich? Im Rahmen des Girls‘ Day und Boys‘ Day beim Oberlandesgericht Koblenz und bei zahlreichen Amts- und Landgerichten des Bezirks hatten Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, in verschiedene, auch für ihr Geschlecht vermeintlich untypische Berufe in der Justiz hinein zu schnuppern.
Am Donnerstag, 25. April 2024, hat der bundesweite Girls’ Day und Boys‘ Day, der Mädchen- und Jungenzukunftstag, stattgefunden. Im Rahmen des diesjährigen Aktionstags durfte sich auch der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, darüber freuen, seine Türen für zehn Mädchen und acht Jungs im Alter von 11 bis 15 Jahren zu öffnen.

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Tierschutz-Mängel bei „Gnadenhof“ für Hunde

Pressemitteilung Nr. 7/2024

Die Betreiberin eines sogenannten „Gnadenhofs“ für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutzverfahren.

Die Antragstellerin betreibt einen „Gnadenhof“ für Hunde, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Bei einer amtstierärztlichen Vorortkontrolle im Oktober 2023 wurden hygienische Missstände im Aufenthaltsbereich der Tiere und bei einem Teil der Hunde ein schlechter Pflegezustand festgestellt. Außerdem waren die nicht aneinander gewöhnten Hunde gemeinsam untergebracht, so dass die Hunde sich ungehindert begegnen konnten, was zu zahlreichen Beißvorfällen mit Bissverletzungen geführt hat.  Daraufhin ordnete der Landkreis Ahrweiler gegenüber der Antragstellerin ein tierschutzrechtliches Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde an und verpflichtete sie, ihren Tierbestand ent­sprechend zu reduzieren. Ihren dagegen gerichteten Eilrechtsschutzantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2024). Das Oberverwaltungs­gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung

Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
Pressemitteilung Nr. 12/2024
Der Nachweis der Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten in leitender Funktion setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin ist ein auf dem Gebiet der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung tätiges Unternehmen. Im März 2016 zeigte sie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) die Bestellung ihres heutigen Geschäftsführers als Strahlenschutz­beauftragten an und beantragte, diesem eine Fachkundebescheinigung auszustellen. Die SGD Nord versagte die Erteilung des Fachkundenachweises für bestimmte Fachgruppen, weil der Geschäftsführer zwar über Berufserfahrung und Fortbildungsnachweise, nicht aber über einen vom Strahlenschutzgesetz daneben verlangten geeigneten Berufsabschluss verfüge. Hiergegen angestrengte gerichtliche Verfahren blieben vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ohne Erfolg. Daraufhin beantragte die Klägerin im November 2022 bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz als Ausbildungsträgerin die Feststellung, dass die Berufserfahrung ihres Geschäftsführers und die von ihm absolvierten Fortbildungen einer Berufsausbildung gleichwertig seien. Die Industrie- und Handelskammer lehnte den Antrag ab. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin erneut Klage.

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Tötungsdelikt in Koblenz

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 30.11.2023 – 2010 Js 74417/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 48 Jahre alten Bulgaren Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin gemeinschaftlich grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet (Mord) und zuvor die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben, wobei sie gewerbsmäßig handelten und das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt haben (besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution). Tateinheitlich hierzu wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, ihr Opfer über mehrere Monate der Freiheit beraubt und während dieser Zeit den Tod des Opfers verursacht zu haben (Freiheitsberaubung mit Todesfolge).

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Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 erfolglos

Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (Ortsdurchfahrt Zollhaus) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2024
Die Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (K 64) zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner der Ortsgemeinde Burgschwalbach ab.

Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat am 15. April 2024 begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 m langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollgesperrt.

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Flutkatastrophe an der Ahr – Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 15.04.2024
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17.04.2024 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung ist nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet.

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Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch im Außenbereich

Pressemitteilung Nr. 6/2024

Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger beantragten, ihnen einen Bauvorbescheid zur Errichtung von vier Kleinwind­energieanlagen (Gesamthöhe 6,5 m) auf ihrem Grundstück im Außenbereich zu erteilen. Der Landkreis Altenkirchen lehnte dies mit der Begründung ab, die Anlagen seien nicht als im Außenbereich privilegierte Vorhaben der Nutzung der Windenergie zu behandeln, da die Privilegierung auf solche Windenergieanlagen zu beschränken sei, die der öffentlichen Versorgung dienten. Zudem stünden öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen. Hiergegen erhoben die Kläger Klage. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den beklagten Landkreis zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2023). Die hiergegen eingelegte Berufung des Landkreises wies das Oberverwaltungsgericht zurück.


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