Klage gegen den Ausbau der B 50 nahe Hochscheid erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2024
Die Klage der Gemeinde Morbach gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße (B) 50 nahe Hochscheid ist unbegründet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Ausbau der B 50, der den etwa 4,6 km langen Abschnitt zwischen der Zufahrt zum ehemaligen Verladebahnhof Zolleiche und der Grenze zwischen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Rhein-Hunsrück-Kreis betrifft. In diesem Streckenabschnitt ist die vorhandene B 50 von der B 327 überlagert, welche als Hunsrückhöhenstraße zwischen Koblenz und Hermeskeil verläuft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss orientiert sich die Baustrecke eng an der bestehenden Hunsrückhöhenstraße, die in dem Bereich zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut werden soll.