Abschuss des Wolfes „GW1986m“ im Westerwald bleibt gestoppt
Pressemitteilung Nr. 24/2024
Die Wölfe des sogenannten Leuscheider Rudels dürfen weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte Anfang Dezember 2024 eine für sofort vollziehbar erklärte, befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes „GW1986m“ und weiterer Wölfe des Leuscheider Rudels erlassen. Der Abschuss sei erforderlich, um weitere Rissvorfälle durch den Wolf „GW1986m“ und damit ernste landwirtschaftliche Schäden zu verhindern.
Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte den gerichtlichen Eilantrag.