Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 27.12.2023 – 2070 Js 81801/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben (Mord).
Nach dem Inhalt der Anklageschrift hatte die Verstorbene die gut drei Jahre andauernde Beziehung mit dem Angeschuldigten im Sommer des Jahres 2023 beendet, diesem aber erlaubt, zunächst weiter in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Der Angeschuldigte habe die Trennung allerdings nicht akzeptiert und die Verstorbene unter Druck gesetzt, keine neue Beziehung einzugehen. Als der Angeschuldigte den Verdacht schöpfte, die Verstorbene könnte einen neuen Partner haben, habe er beschlossen, ihr das Leben zu nehmen.