Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Pressemitteilung Nr. 19/2024
Der Kläger wird vom beklagten Südwestrundfunk zu Rundfunkbeiträgen für seine Privatwohnung herangezogen. Nachdem er seine Wohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“ mit dem Beklagten kündigte, und keine Zahlungen mehr leistete, setzte der Beklagte mit mehreren Bescheiden die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen fest.
Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage, ohne zuvor Widerspruch gegen die Bescheide erhoben zu haben. Unter anderem machte er geltend, seit seiner Kündigung keine Schreiben oder Bescheide des Beklagten erhalten zu haben.