Neue Studierende der Diplom-Rechtspflege im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz begrüßt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 19. und 26. August insgesamt 68 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter zu Beginn ihres dreijährigen dualen Studiums feierlich begrüßt. Die Ernennungsurkunden übergab der Präsident des Oberlandesgerichts, Thomas Henrichs. Zwei weitere Nachwuchskräfte sollen am kommenden Montag ernannt werden, sodass der neue Ausbildungsjahrgang insgesamt 70 Studierende umfasst.
"Wir freuen uns sehr, dass sich so viele engagierte junge Menschen für den vielseitigen, verantwortungsvollen und anspruchsvollen Beruf als Rechtspflegerin und Rechtspfleger entschieden haben. Sie alle haben sich bewusst dafür entschieden, zum Funktionieren unseres Rechtsstaats beizutragen. Sie haben mit Ihrer Berufswahl alles richtig gemacht. Für ihr Studium und ihre zukünftigen Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg,“ betonte Präsident Thomas Henrichs in seiner Ansprache.
Das große Interesse am dualen Studium unterstreicht die besondere Bedeutung und Anziehungskraft des Berufsbildes. Die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher – Eigenschaften, die den Beruf für viele junge Menschen besonders attraktiv macht.
Die Ausbildung ist dual ausgestaltet: Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vermitteln die fachlichen Grundlagen, während ein Praxisteil an Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz die enge Verbindung von Theorie und Praxis gewährleistet. Bereits während ihrer Ausbildung stehen die Anwärterinnen und -anwärter in einem Beamtenverhältnis und erhalten monatliche Bezüge.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen den akademischen Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH)“ bzw. „Diplom-Rechtspfleger (FH)“. Angesichts des Personalbedarfs in der Justiz bestehen für sie hervorragende Perspektiven auf eine dauerhafte Übernahme in den Justizdienst.
Hintergrund:
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden als selbständiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich sachlich unabhängig, eigenverantwortlich und weisungsfrei; eine Kontrolle ihrer Entscheidungen erfolgt ausschließlich im Rechtsmittelverfahren. Die gesetzlich garantierte sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamtinnen und Beamten.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in Bereichen tätig, die für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft von großer Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem vielfältige Aufgaben in Grundbuch- und Registersachen, Familien- und Betreuungssachen, Nachlassangelegenheiten, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungen sowie bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Außerdem übernehmen sie häufig Leitungsfunktionen in der Justizverwaltung, können als Lehrkräfte in der Nachwuchsausbildung arbeiten und die Digitalisierung der Justiz mitgestalten.
Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz – hierzu zählen die Staatsanwaltschaften und Landgerichte (mit den jeweils zugehörigen Amtsgerichten) in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier – ist der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz als zentrale Einstellungsbehörde zuständig.
Voraussetzung für die Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin zum 1. September 2026 können online über www.justizausbildung.de eingereicht werden. Weitere Informationen zu Berufsbild und Ausbildung sind ebenfalls dort abrufbar.