Lebendiges-Neuwied

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Verbot des Lavasandabbaus im Bereich des Scharteberges rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 17/2024

Das Verbot des weiteren Abbaus von Lavasand für den Bereich des Naturdenkmals Scharteberg im Landkreis Vulkaneifel ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Die Klägerin betreibt einen Lavasandabbau, dessen Abbauflächen teilweise bis in den Geltungsbereich der Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Kreis Daun vom 16. April 1938 i.V.m. der Nachtragsverordnung vom 21. Januar 1948 (Verordnung Naturdenkmale Daun) hineinragen. Nach dieser Verordnung ist der Gipfel des Scharteberges oberhalb der Höhenlinie 640 geschützt. Der Abbau im Gipfel sowie das Entfernen und Zerkleinern der Blöcke ist untersagt.

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Leichenfund am Rodder Maar: Schneller Fahndungserfolg

– Tatverdächtige festgenommen
Folgemitteilung zu 2030 Js 64511/24 vom 22.10.2024
Im Zusammenhang mit dem Fund zweier verbrannter Leichen am vergangenen Sonntagmorgen (20.10.2024) in der Nähe des Rodder Maars im Landkreis Ahrweiler ist der Kriminalpolizei Koblenz ein schneller Ermittlungserfolg gelungen.

Nach intensiv geführten Ermittlungen und umfangreichen Fahndungsmaßnahmen konnten am späten Mittwochabend (23.10.2024) zwei dringend Tatverdächtige festgenommen werden. Dabei handelt es sich um eine 51-jährige deutsche Frau aus dem Landkreis Ahrweiler und einen 40-jährigen Mann deutsch-polnischer Staatsangehörigkeit, der sich ebenfalls zuletzt im Landkreis Ahrweiler aufhielt.

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Leichenfund am Rodder Maar - Mutmaßliches Tötungsdelikt

Am Sonntagmorgen (20. Oktober 2024) wurden in der Nähe des Rodder Maars im Landkreis Ahrweiler die Leichen zweier Männer gefunden. Die Identität der Toten, deren Körper bis zur Unkenntlichkeit verbrannt sind, ist noch nicht zweifelsfrei und abschließend geklärt.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion der Leichen muss von einem Gewaltverbrechen ausgegangen werden, da die Toten schwerste multiple Verletzungen, insbesondere im Schädel- und Halsbereich aufwiesen, die auf massive Gewalteinwirkung schließen lassen.

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Tötungsdelikt am 13.10.2024 in Urmitz

Erstmitteilung – 2030 Js 62488/24 –
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen zuletzt im Kreis Mayen-Koblenz wohnhaft gewesenen 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 13.10.2024 auf einem Garagengelände in Urmitz einem 46 Jahre alt gewordenen russischen Staatsangehörigen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung derart schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass der Geschädigte kurz darauf verstarb. Auslöser der Tat dürften nach bisher vorliegenden Erkenntnissen bereits länger andauernde finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Beschuldigten und dem Tatopfer gewesen sein.

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Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig?

Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz in der Besoldungsgruppe A 8 in den Jahren 2012 bis 2014 wegen Verletzung des Mindestabstandsgebots verfassungswidrig?
Pressemitteilung Nr. 16/2024

Mit Beschluss vom 25. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dem Bundes­verfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz in der Besoldungsgruppe A 8 in den Jahren 2012 bis 2014 verfassungsgemäß gewesen ist.

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Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes durch Angriff mit Machete

Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes durch Angriff mit Machete auf die Polizeiinspektion Linz
 2. Folgemitteilung - 6 Js 1872/24
Im Hinblick auf die Vielzahl von Presseanfragen teilt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit:
Die in dem Verfahren derzeit geführten Ermittlungen richten sich einerseits darauf, den genauen Ablauf der Tat am 06.09.2024 zu rekonstruieren.Nach dem bisherigen Erkenntnisstand soll der Beschuldigte gegen 2.40 Uhr den Schleusenbereich der Polizeiinspektion Linz betreten und zunächst mehrfach auf die Trennscheibe zwischen der Schleuse und der Polizeiwache eingeschlagen und hierbei Tötungsabsichten gegenüber dem wachhabenden Polizeibeamten geäußert haben.

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Kein Baustopp für Wohngebäude in Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld

Pressemitteilung Nr. 15/24

Ein dreigeschossiges Wohngebäude im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld darf weitergebaut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld. Für das Nachbargrundstück wurde dem Beigeladenen – nach Abriss eines Einfamilienhauses – eine Baugenehmigung zur Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und acht Stellplätzen für Kraftfahrzeuge erteilt. Gegen die Genehmigung erhob der Antrag­steller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Mainz die Gewährung vor­läufigen Rechtsschutzes. Er machte geltend, die Baugenehmigung sei rechtswidrig.

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Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos

Pressemitteilung Nr. 19/2024
Der Kläger wird vom beklagten Südwestrundfunk zu Rundfunkbeiträgen für seine Privatwohnung herangezogen. Nachdem er seine Wohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“ mit dem Beklagten kündigte, und keine Zahlungen mehr leistete, setzte der Beklagte mit mehreren Bescheiden die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen fest.

Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage, ohne zuvor Widerspruch gegen die Bescheide erhoben zu haben. Unter anderem machte er geltend, seit seiner Kündigung keine Schreiben oder Bescheide des Beklagten erhalten zu haben.

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Klage gegen umfassendes Waffenverbot teilweise erfolgreich

Pressemitteilung Nr. 18/2024
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen das unbefristete Verbot, erlaubnisbedürftige und erlaubnisfreie Waffen nebst zugehöriger Munition zu besitzen und zu erwerben.

Im Jahr 2020 waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere erlaubnispflichtige Waffen beim Kläger aufgefunden worden, ohne dass er über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt hätte. Eine der Waffen lag dabei im geladenen Zustand auf der Couch.

Nach Verurteilung des Klägers zu einer Geldstrafe und Einziehung seiner Waffen und Munition durch das zuständige Amtsgericht im Jahr 2021 erließ der beklagte Landkreis im Jahr 2023 den angefochtenen Bescheid. Der Kläger habe sich waffenrechtlich als unzuverlässig erwiesen. Man sei deshalb zu dem Erlass des Verbots verpflichtet.

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Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei sog. „Planenschlitzern

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei sog. „Planenschlitzern“ auf der Autobahn.
Seit Mitte Mai diesen Jahres führen eine hierfür eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz gezielt umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen eine professionell agierende Tätergruppierung, die sich darauf spezialisiert hat, auf Rastplätzen und Rastanlagen an Autobahnen - insbesondere der A61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Autobahnkreuz Koblenz -  Planen von LKWs aufzuschlitzen und anschließend die mitgeführten Transportgüter zu entwenden. Die Taten erfolgen dabei stets in der Nacht, während die Fahrer schlafen und daher den Ladungsdiebstahl aufgrund des konspirativen und eingespielten Vorgehens der Täter nicht mitbekommen.

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Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

wegen versuchten Mordes durch Angriff mit Machete auf die Polizeiinspektion Linz
Heute gegen 02:40 Uhr betrat ein 29-Jähriger albanischer Staatsangehöriger mit einer Machete bewaffnet den Schleusenbereich der Polizeiinspektion Linz am Rhein. Dort rief er wiederholt „Allahu Akbar“ und äußerte, Polizisten töten zu wollen. Durch die wachhabenden Polizeibeamten wurden die Eingangstür und die Tür zum Innenhof der Polizeidienststelle verriegelt, woraufhin der Beschuldigte in der Absicht, Polizeibeamte zu töten, versucht haben soll, diese gewaltsam zu öffnen, was ihm indes nicht gelang.

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Denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun

Pressemitteilung Nr. 14/2024

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines in der Stadt Bad Kreuznach gelegenen Grundstücks mit einem Wohngebäude, das seit 1998 als Kulturdenkmal unter Schutz gestellt ist. Seinen Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf der bestehenden, zwischen 1 und 1,60 Meter hohen Einfrie­dungsmauer entlang der Straße lehnte die beklagte Stadt ab. Seine Klage, mit der er sein Begehren weiterverfolgte, wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Auf die Berufung des Klägers hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungs­gerichts auf und verpflichtete die Beklagte, ihm die beantragte denkmalrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Solarzauns zu erteilen. Zur Begründung führte es aus:


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