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Tierschutz-Mängel bei „Gnadenhof“ für Hunde

Pressemitteilung Nr. 7/2024

Die Betreiberin eines sogenannten „Gnadenhofs“ für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutzverfahren.

Die Antragstellerin betreibt einen „Gnadenhof“ für Hunde, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Bei einer amtstierärztlichen Vorortkontrolle im Oktober 2023 wurden hygienische Missstände im Aufenthaltsbereich der Tiere und bei einem Teil der Hunde ein schlechter Pflegezustand festgestellt. Außerdem waren die nicht aneinander gewöhnten Hunde gemeinsam untergebracht, so dass die Hunde sich ungehindert begegnen konnten, was zu zahlreichen Beißvorfällen mit Bissverletzungen geführt hat.  Daraufhin ordnete der Landkreis Ahrweiler gegenüber der Antragstellerin ein tierschutzrechtliches Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde an und verpflichtete sie, ihren Tierbestand ent­sprechend zu reduzieren. Ihren dagegen gerichteten Eilrechtsschutzantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2024). Das Oberverwaltungs­gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zur Begründung führte es aus:

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Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung

Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
Pressemitteilung Nr. 12/2024
Der Nachweis der Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten in leitender Funktion setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin ist ein auf dem Gebiet der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung tätiges Unternehmen. Im März 2016 zeigte sie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) die Bestellung ihres heutigen Geschäftsführers als Strahlenschutz­beauftragten an und beantragte, diesem eine Fachkundebescheinigung auszustellen. Die SGD Nord versagte die Erteilung des Fachkundenachweises für bestimmte Fachgruppen, weil der Geschäftsführer zwar über Berufserfahrung und Fortbildungsnachweise, nicht aber über einen vom Strahlenschutzgesetz daneben verlangten geeigneten Berufsabschluss verfüge. Hiergegen angestrengte gerichtliche Verfahren blieben vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ohne Erfolg. Daraufhin beantragte die Klägerin im November 2022 bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz als Ausbildungsträgerin die Feststellung, dass die Berufserfahrung ihres Geschäftsführers und die von ihm absolvierten Fortbildungen einer Berufsausbildung gleichwertig seien. Die Industrie- und Handelskammer lehnte den Antrag ab. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin erneut Klage.

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Tötungsdelikt in Koblenz

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 30.11.2023 – 2010 Js 74417/23
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 48 Jahre alten Bulgaren Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin gemeinschaftlich grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet (Mord) und zuvor die Verstorbene mit Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben, wobei sie gewerbsmäßig handelten und das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt haben (besonders schwerer Fall der Zwangsprostitution). Tateinheitlich hierzu wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, ihr Opfer über mehrere Monate der Freiheit beraubt und während dieser Zeit den Tod des Opfers verursacht zu haben (Freiheitsberaubung mit Todesfolge).

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Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 erfolglos

Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (Ortsdurchfahrt Zollhaus) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2024
Die Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (K 64) zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner der Ortsgemeinde Burgschwalbach ab.

Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat am 15. April 2024 begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 m langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollgesperrt.

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Flutkatastrophe an der Ahr – Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 15.04.2024
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17.04.2024 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung ist nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage ist die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet.

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Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch im Außenbereich

Pressemitteilung Nr. 6/2024

Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Kläger beantragten, ihnen einen Bauvorbescheid zur Errichtung von vier Kleinwind­energieanlagen (Gesamthöhe 6,5 m) auf ihrem Grundstück im Außenbereich zu erteilen. Der Landkreis Altenkirchen lehnte dies mit der Begründung ab, die Anlagen seien nicht als im Außenbereich privilegierte Vorhaben der Nutzung der Windenergie zu behandeln, da die Privilegierung auf solche Windenergieanlagen zu beschränken sei, die der öffentlichen Versorgung dienten. Zudem stünden öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen. Hiergegen erhoben die Kläger Klage. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den beklagten Landkreis zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz Nr. 6/2023). Die hiergegen eingelegte Berufung des Landkreises wies das Oberverwaltungsgericht zurück.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts

Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur - Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen -
 Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen vom 25.und 26.01.2024 – 2070 Js 5351/24 –
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

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Flughafen Frankfurt-Hahn darf staatliche Beihilfen vorerst behalten

Pressemitteilung Nr. 9/2024
Das Land Rheinland-Pfalz darf dem Flughafen Frankfurt-Hahn für die Jahre 2017 und 2018 gewährte Beihilfen zunächst nicht zurückfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid auf.

Der Flughafen Frankfurt-Hahn erhielt für die Jahre 2017 und 2018 staatliche Beihilfen in Form einer Betriebsbeihilfe in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Diese Beihilfen waren von der EU-Kommission genehmigt worden. Im Mai 2021 erklärte das (erstinstanzliche) Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der Europäischen Kommission für nichtig. Daraufhin nahm das Land Rheinland-Pfalz die Zuwendungsbescheide zurück und forderte die Flughafengesellschaft Frankfurt-Hahn zur Rückzahlung der Beihilfe auf. Die Flughafengesellschaft war mit der Rückforderung nicht einverstanden und erhob dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im September 2023 hob der Europäische Gerichtshof das Nichtigkeitsurteil auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht der Europäischen Union zurück.

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Keine Umbenennung der Großlage „Schwarze Katz“

Pressemitteilung Nr. 8/2024
Die Stadt Zell hat keinen Anspruch darauf, die in der Weinbergsrolle unter der Bezeichnung „Schwarze Katz“ eingetragene Großlage in „Zeller Schwarze Katz“ umzubenennen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Novellierung des Weinrechts. Bisher war es möglich, die aus der Großlage „Schwarze Katz“ stammenden Weine unter dem markenrechtlich geschützten Begriff „Zeller Schwarze Katz“ zu vermarkten. Künftig stehen dem Änderungen im Weinbezeichnungsrecht entgegen. Die ab dem Erntejahrgang 2026 rechtlich gebotene Bezeichnung lautet „Region Schwarze Katz“, welcher der Ortsname Zell voran- oder nachgestellt werden kann („Zell Region Schwarze Katz“ bzw. „Region Schwarze Katz Zell“). Deshalb beantragte die Klägerin beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Umbenennung der Großlage in „Zeller Schwarze Katz“. Nur so könne der jahrelang etablierte und dem Verbraucher bekannte Name „Zeller Schwarze Katz“ weiterhin verwendet werden. Andernfalls seien nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen für Weinerzeuger und Weinhandel zu befürchten.

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Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen

Pressemitteilung Nr. 7/2024
Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger betreibt ein Baugewerbe und hatte einen albanischen Staatsangehörigen beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Der Albaner wurde im März 2023 im Rahmen einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle des Klägers im Landkreis Bad Kreuznach angetroffen. In der Folgezeit wurde er zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er am 18. April 2023 nach Albanien abgeschoben wurde. Es entstanden Abschiebungskosten in Höhe von 5.849,01 €. Der Landkreis Bad Kreuznach verlangte mittels Bescheid von dem Kläger als Arbeitgeber die Erstattung dieser Kosten. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

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Schwere Tierschutz-Mängel eines Gnadenhofes festgestellt

Pressemitteilung Nr. 6/2024
Die Betreiberin eines Gnadenhofes für Hunde muss ihren Bestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße reduzieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin betreibt einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hält. Das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab die Kreisverwaltung der Antragstellerin unter Sofortvollzug auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten.

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Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Probebeamtenverhältnis rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 5/2024
Die Entlassung eines im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehenden Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger war im Jahr 2021 nach bestandener Laufbahnprüfung in das Probebeamtenverhältnis berufen und als Einsatzsachbearbeiter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei eingesetzt worden. Bereits zuvor, noch während seines Vorbereitungsdienstes, hatte er über mehrere Monate hinweg wiederholt Bilddateien (sog. Sticker) in verschiedene WhatsApp-Chatgruppen mit diskriminierenden, antisemitischen, rassistischen, menschenverachtenden sowie frauen- und behindertenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Inhalten hochgeladen.

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Werbeanlage an der Ortsdurchfahrt der B 42 in Urbar ist genehmigungsfrei

Pressemitteilung Nr. 4/2024
Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität errichtet werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, möchte eine beleuchtete Plakatwerbeanlage am südlichen Ortsrand Urbars mit einem Abstand von weniger als 20 Meter zur B 42 errichten und beantragte bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung. Der in diesem Verfahren beteiligte Landesbetrieb Mobilität lehnte eine Ausnahmegenehmigung mit der Erwägung ab, die Werbeanlage stehe außerhalb des Bereichs, der von der Ortsdurchfahrt der B 42 erschlossen werde und sei deswegen genehmigungsbedürftig. Ein Grund für eine Ausnahme von dem Verbot, die Werbeanlage innerhalb eines Abstands von 20 Meter zur Straße zu errichten, bestehe nicht. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage.

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Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel

Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 3/2024
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares gegen den Landkreis Bad Kreuznach abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber den Klägern ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art bestätigt.

Die Kläger hielten 53 Hunde der Rasse Greyhound in ihrem Wohnhaus. Das Veterinäramt des Landkreises Bad Kreuznach nahm im Februar 2022 eine Überprüfung der Tierhaltung vor, anlässlich derer ein schlechter Pflegezustand der Hunde sowie erhebliche Mängel in der tierärztlichen Versorgung festgestellt wurden. Infolgedessen ordnete die Kreisverwaltung Bad Kreuznach noch am Kontrolltag die Wegnahme sämtlicher Hunde an. Außerdem erlegte sie den Klägern ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art auf. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhoben die Kläger noch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot Klage, mit der sie insbesondere die Unverhältnismäßigkeit des Haltungs- und Betreuungsverbots rügten.

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur

– 2070 Js 5351/24 –  Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 25.01.2024
In Ergänzung zu unserer Presseerklärung vom gestrigen Tag ist zunächst mitzuteilen, dass der Beschuldigte nunmehr auch offiziell für tot erklärt worden ist.

Die weiteren Ermittlungen konzentrieren sich nun zunächst auf die Klärung des Tatmotivs und auf eine Rekonstruktion des genauen Tatgeschehens. In diesem Zusammenhang wurden zwischenzeitlich zeugenschaftliche Vernehmungen im privaten und familiären Umfeld der Verstorbenen veranlasst. Neben einer weiter andauernden umfangreichen Spuren- und Beweisauswertung soll zudem eine Obduktion der Leichname der Tatopfer erfolgen, aus deren im Laufe der kommenden Woche zu erwartenden vorläufigen Ergebnis sich weitere Hinweise zum konkreten Tatablauf ergeben könnten. Weiterhin wird im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zu klären sein, wie der verstorbene Täter in den Besitz der bei Begehung der Tat benutzten Schusswaffen gekommen ist, und ob es bereits im Vorfeld konkrete Hinweise auf eine mögliche Tatbegehung gegeben hat.

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur

- 2070 Js 5351/24 -
Am Morgen des 25.01.2024 wurden in Montabaur drei Menschen vorsätzlich getötet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in drei Fällen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 25.01.2024 in Montabaur seinen Vater, einen 68 Jahre alt gewordenen deutschen Staatsangehörigen, sowie dessen 39 Jahre alt gewordene Ehefrau und deren 3-jährigen gemeinsamen Sohn getötet zu haben. Hintergrund der Tat dürften nach bisherigem Kenntnisstand familiäre Streitigkeiten gewesen sein. Täter und Opfer wohnten im selben Anwesen.

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Tödlicher Messerangriff am 08.07.2023 in Bad Hönningen

- Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 10.07.2023
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ende Dezember 2023 beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 38 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am Nachmittag des 08.07.2023 im Stadtgebiet von Bad Hönningen in Tötungsabsicht zunächst einen 30jährigen Deutschen unvermittelt mit einem Messer angegriffen und ihm hierbei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Der Geschädigte konnte den Angriff schließlich abwehren und sich schwer verletzt vom Tatort entfernen. Kurz darauf soll der Beschuldigte eine 55jährige luxemburgisch-belgische Staatsangehörige mit einem weiteren Messer angegriffen und ihr hierbei derart erhebliche Verletzungen zugefügt haben, dass sie trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am Tatort verstarb. Der Beschuldigte konnte kurz nach der Tat festgenommen werden.

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Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde

Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich

Pressemitteilung Nr. 2/2024

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Auf dem mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstück beabsichtigten die beiden Klägerinnen unter anderem den Bau einer Zwingeranlage zur Errichtung eines Tierschutzhofes, welcher durch einen Tierschutzverein betrieben werden soll. Der Verein möchte rumänische Straßenhunde nach Deutschland bringen, auf dem Hof betreuen und an Dritte vermitteln.

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Tötungsdelikt am 22.12.2023 in Neuwied

Erstmitteilung – 2070 Js 81801/23 –
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Abend des 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied mit einem Hammer und einem Messer angegriffen und sie hierbei so massiv verletzt zu haben, dass sie kurz darauf verstarb. Anschließend alarmierte der Beschuldigte Rettungskräfte, die nach ihrem Eintreffen in der Wohnung den Leichnam der Frau aufgefunden haben.
 
Der Beschuldigte hat die Tat gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten eingeräumt. Er wurde am Tatort festgenommen und am 23.12.2023 der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags und der Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität Haftbefehl erlassen hat. Er befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Vollzugsanstalt.

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Werbeanlage darf errichtet werden

Pressemitteilung Nr. 34/2023

Eine beleuchtete Plakatanschlagetafel darf in Mendig errichtet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte bei dem Landkreis Mayen-Koblenz die Genehmigung für eine Werbeanlage. Das Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Band – 3. Änderung“ der Stadt Mendig in einem Teilgebiet, das als besonderes Wohngebiet ausgewiesen ist und eine Baugrenze vorsieht. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Plangebiet u. a. Fremdwerbeanlagen verboten. In der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks finden sich mehrere Gebäude, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden (u. a. Flächen für den Kfz.-Handel, ein Sonnenstudio mit Kosmetik- und Nagelstudio, Praxis für Physio­therapie und Krankengymnastik). Darüber hinaus gibt es einige Wohnhäuser, an denen teilweise Fremdwerbeanlagen angebracht sind. Die Stadt Mendig versagte ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben, woraufhin der Landkreis Mayen-Koblenz den Baugenehmigungsantrag der Klägerin ablehnte. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

 

 


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