Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2026:
Winzer können bis 2. Februar Anträge stellen
Winzer können ab dem 2. Januar Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen - Antragsfrist endet am 2. Februar 2026
Kreis Neuwied Ab Freitag, dem 2. Januar 2026 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026. Darüber informiert die Untere Landwirtschaftsbehörde der Neuwieder Kreisverwaltung.
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen.





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