Erfolgreicher Eilantrag gegen Einbahnstraßenregelung in Kaifenheim
Pressemitteilung Nr. 27/2025
Die Einrichtung einer probeweisen Einbahnstraßenregelung für die Ortsdurchfahrt in Kaifenheim, welche die A 48 mit dem Moseltal verbindet, ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und ordnete die aufschiebende Wirkung des hiergegen gerichteten Widerspruchs eines Anwohners sowie die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrslage an.
Die – seit Anfang Oktober 2025 umgesetzte – verkehrsrechtliche Verfügung der Verbandsgemeinde Kaisersesch sieht für die Dauer einer einjährigen Testphase für die Ortsdurchfahrt eine Einbahnstraßenregelung sowie – für den Verkehr aus der Gegenrichtung – die Einrichtung einer Umleitungsstrecke vor, die durch ein Wohngebiet führt.














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