Die Finanzämter treiben die Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe voran. Steuerpflichtige sollen Belege zu ihrer Steuererklärung grundsätzlich nur noch auf ausdrückliche Anforderung des Finanzamts oder bei einem entsprechenden Hinweis in der Erklärung einreichen.
Wenn Belege benötigt werden, empfiehlt die Steuerverwaltung eine elektronische Übermittlung über das Online-Portal ELSTER oder über entsprechende Steuersoftware. Nutzerinnen und Nutzer von Mein ELSTER können angeforderte Unterlagen dort direkt digital nachreichen oder bereits beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung hochladen.
Auch ohne ELSTER-Konto können Bürger über ein Kontaktformular Nachrichten an ihr Finanzamt senden und dabei Dateien anhängen: www.elster.de/Finanzamt.
Werden Belege ausnahmsweise per Post eingereicht, empfiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien zu schicken. Die Unterlagen werden im Finanzamt eingescannt und anschließend vernichtet.
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