Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 erfolglos
Eilantrag gegen Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (Ortsdurchfahrt Zollhaus) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2024
Die Vollsperrung im Bereich der Kreisstraße 64 (K 64) zum Ausbau in der Ortsdurchfahrt Zollhaus ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag mehrerer Einwohner der Ortsgemeinde Burgschwalbach ab.
Die Baumaßnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat am 15. April 2024 begonnen. Sie erfasst einen etwa 350 m langen Ausbaubereich und soll etwa acht Monate in Anspruch nehmen; während dieser Zeit ist die K 64 vollgesperrt.
