Kommunaler Finanzausgleich verfassungsgemäß:
Klagen zweier Ahr-Gemeinden abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 26/2025
Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich im Landesfinanzausgleichsgesetz sowie die Regelungen im Haushaltsgesetz 2023/2024 mit den Haushaltsansätzen 2023/2024 sind verfassungskonforme Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen der Zuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die kommunalen Gebietskörperschaften im Jahr 2023. Die auf dieser Grundlage erlassenen Zuweisungsbescheide sind rechtmäßig. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.








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