Ganztagsförderungsgesetz fordert Jugendämter und Kommunen enorm

Kreis ist gewappnet: Jugendhilfeausschuss befasste sich mit neuer Vorgabe – Landrat Achim Hallerbach: „Großer Aufwand, komplizierte Regelungen, Kostenanteile bleiben wieder bei kommunaler Familie hängen“
Kreis Neuwied. (Foto: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied) - Das Ganztagsförderungsgesetz (GaföG) und die entsprechenden Aktivitäten der Kreisverwaltung waren ein Thema bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied in der katholischen Familienbildungsstätte Neuwied. Das Fazit vorab: Der Kreis Neuwied ist gewappnet, - und wieder bleiben Kosten bei kommunaler Familie hängen.
„GaföG – eine Abkürzung, großer Aufwand. Finanziell und personell“, unter dieser Faustformel fasste Landrat Achim Hallerbach die Auswirkungen des Ganztagsförderungsgesetzes zusammen. In der Regelung ist der Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter auf Betreuung von morgens bis abends nun fixiert – auch in den Ferien! Demnach haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf ganztägige Bildung und Betreuung In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Das heißt: ab dem Schuljahr 2029/2030 steht allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu.


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