Anträge zur Umstrukturierung von ebpflanzungen für 2027 jetzt stellen

Hinweise für Winzerinnen und Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
07.05.2026 PD-Nr. 121-2026 Foto: AdobeStock_1298943447
KREIS MYK. Seit dem 4. Mai 2026 an können Winzerinnen und Winzer Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2027 stellen. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2026. Eine weitere Antragsphase im Herbst 2026 wird es nicht geben. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Beantragt werden müssen alle Flächen (auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen des EU-Umstrukturierungsprogramms für Rebpflanzungen geplant ist (Antragstellung Teil 1). Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können Sie dem bekannten Merkblatt auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums in Mainz entnehmen.















