Pressemitteilung Nr. 14/2026
In einem gegen die am 20. Juni 2026 beginnenden Karl-May-Festspiele in Mörschied gerichteten immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine gütliche Einigung erzielt.
Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hatte dem Veranstalter der Karl-May-Festspiele im Februar 2026 eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der an den jeweiligen abendlichen Spielterminen im Juni und Juli 2026 eine Überschreitung der üblicherweise einzuhaltenden Ruhezeiten und Lärmpegel erlaubt wurde. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.
In einem am 12. Juni 2026 durchgeführten Erörterungstermin erreichte das Verwaltungsgericht Koblenz eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten für die Spielsaison 2026 und ebnete damit den Weg für die Durchführung der diesjährigen Festspiele. Die Koblenzer Richter betonten dabei einerseits die besondere kulturelle Bedeutung der Festspiele für die Region. Sie stellten andererseits aber klar, dass Nachbarn grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Vorgaben hätten. Im Ergebnis einigten sich die Beteiligten auf eine Reduzierung der ursprünglich genehmigten Schalldruck- und Lärmwerte. Der Veranstalter der Karl-May-Festspiele erklärte außerdem einen Verzicht auf die Verwendung sog. F2-Feuerwerke. Darüber hinaus sagte die Verbandsgemeinde zu, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Einholung eines Gutachtens zu prüfen, welches die Lärmbelastung am Wohngebäude der Antragstellerin während der gesamten Veranstaltung an einem Veranstaltungstag abbildet.
Mit dieser Einigung hatte das Bemühen des Gerichts Erfolg, die gegenläufigen Interessen der Beteiligten in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Erörterungstermin vom 12. Juni 2026, 4 L 578/26.KO)

