Zur Ablehnung der Verfassungsänderung durch den FW-Politiker Stephan Wefelscheid
In der Ablehnung der Verfassungsänderung hinsichtlich des Quorums zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag finden Stephan Wefelscheid, Noch-Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, und ich zusammen, wenn es auch zwischen seiner und meiner Argumentation feine Unterschiede gibt. Während ich der Begründung von CDU, SPD und Grünen nicht ausdrücklich widerspreche, dass ein bewusster Machtmissbrauch des Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck durch die erstarkte AfD verhindert werden soll, aber klar dagegen halte, dass missbräuchliches Agieren der AfD im Fall der Untersuchungsausschüsse keinesfalls das Funktionieren des Rechtsstaats aushebeln würde, stellt Wefelscheid fest, dass er während seiner Zeit als Obmann im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe jedenfalls nicht feststellen konnte, dass der AfD-Obmann Michael Frisch es darauf abzielte, die Regierung lahm zu legen. Nun könnte ich ihm entgegenhalten, dass Michael Frisch nicht mehr AfD-Mitglied ist und zuletzt als Fraktionsloser im Landtag sehr kritische Worte in Richtung seiner ehemaligen Fraktion und Partei formulierte.












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