Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch verlängert
09.04.2025 PD-Nr. 096-2025
KREIS MYK. Alle noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz gemäß des Aufenthaltsgesetzes für Geflüchtete aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland eingereist sind, werden automatisch um ein Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies bedeutet, dass alle Aufenthaltstitel, die am 1. Februar gültig waren, fortbestehen. Das auf dem Aufenthaltstitel eingetragene Datum ist daher unbeachtlich. Hierauf weist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin und bittet darum, von etwaigen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da dies die Bearbeitung noch weiter verzögert.















