Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen:
Korrekte Angaben auch bei Steuerzahlungen an das Finanzamt erforderlich
Am 10. Dezember 2025 sind für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wieder Steuervorauszahlungen fällig. In diesem Zusammenhang bittet das Landesamt für Steuern darum, unbedingt darauf zu achten, bei Überweisungen von Steuerzahlungen die richtige Empfängerbezeichnung anzugeben. Diese lautet für alle Steuerzahlungen an die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung „Finanzamt Idar-Oberstein“.













