Gesundheitsamt Mayen-Koblenz baut Online-Angebot aus
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ist ab sofort online möglich
17.04.2025 PD-Nr. 106-2025
KREIS MYK. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz hat die Digitalisierung seiner Dienstleistungen weiter ausgebaut und bietet ab sofort für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz eine bequeme Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online durchzuführen. Die Belehrung ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, beispielsweise in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belehrung ist vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit notwendig. Betroffen sind somit nicht nur Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben, sondern auch alle Personen, die mit Lebensmitteln in anderen gewerblichen Kontexten arbeiten.