Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ist ab sofort online möglich

17.04.2025  PD-Nr. 106-2025

KREIS MYK. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz hat die Digitalisierung seiner Dienstleistungen weiter ausgebaut und bietet ab sofort für Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz eine bequeme Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online durchzuführen. Die Belehrung ist für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, beispielsweise in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belehrung ist vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit notwendig. Betroffen sind somit nicht nur Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben, sondern auch alle Personen, die mit Lebensmitteln in anderen gewerblichen Kontexten arbeiten.

Die Plattform bietet die Belehrung in mehreren Sprachen an, um eine breite Zugänglichkeit sicherzustellen. Zudem kann die fällige Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro ebenfalls direkt online beglichen werden – der Gang zum Gesundheitsamt entfällt somit gänzlich. Das neue Angebot stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung dar.
Detaillierte Informationen finden Interessierte auf der Internetseite des Gesundheitsamtes unter www.ga-mayen-koblenz.de.