Erklärung zur "Compact" Magazin-Entscheidung
Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen "Compact" Magazins teilweise ausgesetzt hat, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass das Leipziger Gericht im Hauptsacheverfahren den rechten Hetzern, deren Sprache in vielen Punkten aus dem Wörterbuch des Unmenschen entliehenen Formulierungen entspricht , auch nur im Ansatz recht gibt.. Der rechtsradikale Compact-Chef Jürgen Elsässer sollte sich deshalb nicht zu früh freuen, triumphieren und mit Sekt anstoßen und es kann auch nicht von einer Niederlage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser geredet werden wie jetzt von Teilen der Union und der FDP.