Auszahlungs-Beträge bleiben im neuen Jahr gleich
Unterhaltsvorschussgesetz: Kreisjugendamt Neuwied wird für 2026 keine Änderungsbescheide erlassenKreis Neuwied. Auch wenn die Sätze beim Mindestunterhalt und beim Kindergeld ab dem kommenden Jahr höher als bislang ausfallen werden, bleiben die Auszahlungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz davon unberührt. Darauf macht die Kreisverwaltung Neuwied aufmerksam:
„Da sich durch die Erhöhung des Mindestunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes zum 1. Januar 2026 keine Änderung der Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ergibt, werden seitens der Unterhaltsvorschusskasse beim Kreisjugendamt Neuwied für das Jahr 2026 keine Änderungsbescheide erlassen. Die Zahlungen fließen in der bewilligten Höhe weiter“, teilt die Referatsleiterin Unterhaltsvorschuss bei der Kreisverwaltung Neuwied, Antje Escher, entsprechend mit.
Im deutschen Unterhaltsvorschussgesetz sind die Bedingungen festgelegt, unter denen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält, sollte der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil unbekannt oder verstorben sein. Gleiches gilt, wenn der besagte Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.
















