Wasserschutzgebietsverordnung „Stollen Alexandria“ im Westerwald unwirksam
Pressemitteilung Nr. 15/2026
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“ im Westerwald ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der im oberen Westerwald gelegene „Stollen Alexandria“ wurde ursprünglich zu Entwässerungszwecken im Rahmen der ehemaligen Bergwerkstätigkeit angelegt. Nach Einstellung des Grubenbetriebs im Jahr 1961 wurde der Stollen mit seinem natürlichen Abflussverhalten als Wasserlieferant nutzbar gemacht und dient in dieser Form seit mehreren Jahrzehnten der öffentlichen Wasserversorgung. Nach dem Auslaufen einer früheren – zeitlich befristeten – Wasserschutzgebietsverordnung der seinerzeitigen Bezirksregierung Koblenz aus dem 1983 leitete die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Anfang 2018 ein neues Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ein. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wassergewinnungsgebiet „Stollen Alexandria“ wurde am 22. April 2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft.













