Anmeldung der „Kann-Kinder“ am 17. Februar
Vorgezogener Schulbesuch ist auf Antrag möglich
Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden. Das geschieht dann, wenn zu erwarten ist, dass sie bereits dazu in der Lage sind, mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen. „Kann-Kinder“ können am Montag, 17. Februar, nach vorheriger Terminvereinbarung in den zuständigen Grundschulen der Stadt Neuwied für das kommende Schuljahr angemeldet werden.
Ganz wichtig: Das Kind muss bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über die Immunität gegen Masern. Besucht das Kind einen Kindergarten, ist auch hierüber eine Bescheinigung vorzulegen.


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