Stellungnahme zu einem Kommentar zur Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf
Zum Kommentar zur Wahl der Bundesverfassungsrichter in der Wochenzeitung im Bistum Trier, „Paulinus“, möchte ich einige Anmerkungen machen:
Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung soll nicht Politik gestalten, es geht dort in erster Linie um das juristische Argument. Im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Diskurses ist es statthaft, darauf hinzuweisen, dass die derzeit geltende Regelung in sich widersprüchlich ist: Abtreibung ist gleichzeitig widerrechtlich und unter definierten Voraussetzungen straffrei. Wenn im Kommentar herausgestellt wird, es dürfe eine Abstufung beim Lebensrecht nicht geben, wird nicht bedacht, dass in Deutschland im Fall einer erwarteten Behinderung sogar bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden darf.




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