Steuerzahler aufgepasst:
Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden
Ab 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen.
Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Wichtig für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz:






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