Premiere: Erstmals Lehrgang bei der HwK zur „kleinen Bauvorlageberechtigung“

Bauhandwerk erhält mit Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, Seminar ist Voraussetzung für Anwendung
KOBLENZ. Foto-Quelle: HwK Koblenz (Jörg Diester) - „Kleine Bauvorlageberechtigung“ mit großer Wirkung – so umschreibt das rheinland-pfälzische Handwerk die Möglichkeit für Meister der Gewerke Zimmerer sowie Maurer- und Betonbauer in Rheinland-Pfalz, bei klar umrissenen Vorhaben künftig eigenverantwortlich Bauanträge einreichen zu können. Grundlage ist die zum 4. Januar 2025 angepasste Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist dabei Paragraf 64 mit den eingefügten Regelungen zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung. Ziel der Neuerung sind schnellere Verfahren, die Stärkung bauhandwerklicher Kompetenzen und eine höhere regionale Wertschöpfung. „Dem Handwerk ermöglicht das zusätzliche Gestaltungsspielräume, insgesamt wird das Angebot für Bauinteressierte breiter aufgestellt und bietet somit klare Vorteile für Kunden und Handwerker“, fasst Ralf Hellrich als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz die Neuerung zusammen. Die Koblenzer Kammer hat nun den ersten Lehrgang im Land gestartet, in dem sich die allerersten rheinland-pfälzischen Handwerksmeister das nötige Rüstzeug aneignen, um entsprechende Anträge stellen zu dürfen.










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