Briefwahl - Rechtzeitige Rücksendung von Wahlbriefen
Für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stabsstelle Wahlen absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Per Post
- Einwurf des Wahlbriefes bis Freitag, 21. Februar, in einen Postbriefkasten der Deutschen Post vor der letzten Briefkastenleerung (bitte die Zeiten am Briefkasten beachten)
- Einwurf des Wahlbriefes bis Samstag, 22. Februar, in einen Postbriefkasten mit rotem Punkt (s. g. Schwerpunktbriefkästen) vor der letzten Briefkastenleerung

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Verschobene Müllabfuhr und Schließung der Wertstoffhöfe aufgrund der Karnevalsfeiertage






(Stadt Koblenz/ Philipp Apostel) Seit Donnerstag, 6. Februar, haben die anstehenden Bauarbeiten für den Erweiterungsbau der Grundschule Asterstein begonnen. Hierfür musste die Fahrbahn der Straße „Lehrhol“ an der Hausnummer 42 verengt werden. Der Verkehr wird mit Hilfe einer Baustellenampel geführt, Zufußgehende werden auf die gegenüberliegende Straßenseite umgeleitet. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Freitag, 6. Juni 2025, andauern.
