AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen
Pressemitteilung Nr. 4/2026
Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung des „Großen Saals“ ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung am 27. Februar 2026 verweigern. Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der „Große Saal“ Sondereigentum der Stadt ist. Die Stadt hatte zunächst einen entsprechenden Mietvertrag mit dem AfD Kreisverband geschlossen, diesen im Nachgang jedoch unter Verweis auf die Verweigerung der insoweit erforderlichen Zustimmung der Evangelischen Johanniter-Gemeinde wieder gekündigt. Hiergegen suchte der AfD Kreisverband um Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Koblenz nach und begehrte Zugang zum „Großen Saal“ des Gemeindehauses für die Durchführung seiner Parteiveranstaltung.














