Eilantrag gegen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell unzulässig
Pressemitteilung Nr. 17/2025
Der Eilantrag einer Privatperson gegen die von der Betreiberin beabsichtigte Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell zum 30. Juni 2025 hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg.
Der Antragsteller wollte im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig feststellen lassen, dass bei Schließung des Krankenhauses seine Notfallversorgung nicht mehr ausreichend sichergestellt sei. Sein gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, gerichteter Antrag wurde von den Koblenzer Richtern als unzulässig abgelehnt.