Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel....
Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel bleibt ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 11/2026
In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte im Mai 2026 eine für sofort vollziehbar erklärte, zeitlich befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen in besonders steilen Weinbergen an der Mosel erteilt. Hiergegen erhob die Deutsche Umwelthilfe Widerspruch und stellte einen Eilrechtsschutzantrag, mit dem sie in erster Linie den Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters bezweckte.


Änderung!! Soft Opening statt offizieller Eröffnung der Sonderausstellung der GEDOK Bonn im Roentgen-Museum Neuwied








