Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes erfolglos
Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes gegen tierschutzrechtliche Anordnung erfolglos
Pressemitteilung Nr. 9/2026
Die Klägerin betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hielt. Das Veterinäramt des beklagten Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab der Beklagte der Klägerin auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten.
Der hiergegen zunächst erhobene Eilantrag der Klägerin blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erfolglos (s. Pressemitteilung des Gerichts Nr. 6/2024). Im Nachgang zum Eilverfahren vollzog der Beklagte die angeordnete Bestandsreduzierung und nahm der Klägerin 47 Hunde weg.












