Betrugsmaschen - angebliche Betriebsprüfungen
Angebliche Betriebsprüfungen:
Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt Gewerbetreibende, Unternehmen und Steuerberatungen vor betrügerischen E-Mails
Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Die Nachrichten richten sich insbesondere an Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Gewerbetreibende und Unternehmen und kündigen eine vermeintliche „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ an. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Betrugsmasche.
Die Steuerverwaltung stellt klar: Prüfungsanordnungen für Betriebsprüfungen werden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erlassen. Die Steuerverwaltung versendet keine entsprechenden Ankündigungen oder Prüfungsanordnungen dieser Art. Zudem unterscheiden sich echte Schreiben der Finanzämter in Aufbau und Inhalt deutlich von den derzeit im Umlauf befindlichen betrügerischen Nachrichten. So enthalten tatsächliche Prüfungsanordnungen beispielsweise konkrete Angaben zum zuständigen Finanzamt sowie zur zuständigen Außenprüferin oder zum zuständigen Außenprüfer.













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