Tötungsdelikt auf Kirmes in Wittlich:
Antrag gegen unterlassene Rückholung eines Strafverfahrens aus US-Gerichtsbarkeit unzulässig
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 14. April 2026 den Antrag der Eltern und des Bruders eines auf einer Kirmes in Wittlich getöteten jungen Mannes mit der Begründung als unzulässig verworfen, dass es an dem für eine nachträgliche gerichtliche Feststellung erforderlichen besonderen rechtlichen Interesse fehle.
Die Antragsteller sind die Eltern und der Bruder eines am 19. August 2023 auf einer Kirmes in Wittlich durch Messerstiche getöteten jungen Mannes. Als Tatverdächtiger wurden durch die bundesdeutsche Polizei zwei amerikanische Staatsbürger ermittelt. Einer der beiden Verdächtigen räumte bei einer Vernehmung noch am Tattag die Messerstiche ein. Dabei gab er an, er habe seinem Freund helfen wollen, da dieser angegriffen worden sei.












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