Notar Justizrat Dr. Ulrich Dempfle informierte Angehörige im Heinrich-Haus zur „Nachlassregelungen für Familien mit behinderten Familienmitgliedern“.
Foto: Julia Steffenfauseweh - Zum Informationsabend für Eltern behinderter Familienmitglieder hatte das Heinrich-Haus am vergangenen Donnerstag in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Neuwied eingeladen. Notar Justizrat Dr. Ulrich Dempfle, Präsident der Notarkammer Koblenz, informierte zur Gestaltung des Testaments im Sinne der behinderten Erben. Im Gegensatz zum so genannten „Berliner Testament“, das sich für viele Familien mit nicht-behinderten Nachkommen eignet, sind bei der Konstellation mit behinderten Menschen einige Besonderheiten zu beachten. Diese erläuterte Dr. Dempfle im Restaurant Heinrich’s vor rund 60 interessierten Gästen.
Foto: Julia Steffenfauseweh
Dabei stellte er die gesetzliche Erbfolge, die Möglichkeiten die Erbfolge testamentarisch zu ändern und die Besonderheiten, die bei behinderten Erben auftreten, dar. Besonderen Fokus legte er auf das so genannte „Behindertentestament“ – eine letztwillige Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zugeschnitten ist. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass der Nachlass dem behinderten Nachkommen und seinen Bedürfnissen auch tatsächlich zugutekommt.
Das Thema stieß bei vielen Angehörigen auf großes Interesse. So kamen trotz der Hitze des Tages viele Eltern am späten Nachmittag ins Restaurant Heinrich’s, um sich umfassend zu informieren. Dr. Dempfle verstand es ausgesprochen gut, die komplexen Informationen zu einem emotionalen Thema verständlich zu erklären. Nach dem Vortrag stand er zudem für individuelle Fragen zur Verfügung.
Ein herzlicher Dank gilt der Sparkasse Neuwied, die die Veranstaltung gemeinsam mit dem Heinrich-Haus umgesetzt hat.