Schluss mit umweltfreundlichem Nachhaltigkeits-Blabla

Neue EU-Richtlinie ab 27. September regelt Werbung mit Umweltversprechen / HwK Koblenz informiert Handwerksbetriebe
Quelle: Foto KI-generiert / ChatGPT
NÖRDLICHES RHEINLAND-PFALZ. Werbung in der Wirtschaft, die verspricht besonders nachhaltig und ökologisch zu sein, wird es mit einer pauschalen Aussage dazu ab 27. September nicht mehr geben – oder sie kann ohne konkrete Nachweise ein teures Nachspiel haben! Darüber informiert die Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die sogenanntes „Greenwashing“ – also irreführende Werbung mit suggerierten Umweltvorteilen – ahndet.
„Für die Praxis der Unternehmen heißt das: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese Aussagen künftig präzise, nachvollziehbar und belegbar machen“, informiert Susanne Terhorst, Justiziarin und Geschäftsführerin bei der HwK Koblenz. Undifferenzierte Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind mit Stichtag 27. September nicht mehr zulässig.













