HwK und IHK fordern Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe
HwK und IHK fordern Fristverlängerung der Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen
Probleme bei der Antragstellung für Fluthilfen sind vielfältig und betroffene Betriebe benötigen mehr Zeit
Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester
KOBLENZ/AHRTAL. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz setzen sich nachdrücklich für eine Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen im Ahrtal ein. Aktuell endet die Frist für die Beantragung von Unternehmenshilfen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024. Im Gegensatz dazu wurde die Antragsfrist für private Haushalte bereits bis Mitte 2026 verlängert.