Landrat Hallerbach setzt sich für ärztlichen Bereitschaftsdienst ein
Versorgung muss gewährleistet bleiben – Verweis auf Sicherstellungs-Auftrag – Kritik an Kassenärztlicher Vereinigung
Region. Mit Nachdruck setzt sich Landrat Achim Hallerbach dafür ein, dass die Versorgung über den ärztlichen Bereitschaftsdienst flächendeckend gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang appelliert der Landrat an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, ihren kürzlich bekanntgegebenen Beschluss, sieben Standorte - darunter auch die Ärztliche Bereitschaftspraxis in Altenkirchen - zum Jahresende schließen zu wollen, dringend zu überdenken.„Den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz. Die KV ist demnach verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten auch außerhalb der Sprechstunden der Praxen eine Versorgung anzubieten. Mit den geplanten Standort-Schließungen ignoriert die KV ihren gesetzlichen Auftrag – und das kann ich so nicht hinnehmen“, sorgt sich der Landrat um die Patientenversorgung an den Wochenenden, nachts und an Feiertagen.