Änderung der Bioabfallverordnung ab Mai 2025
Neue Zielvorgaben ab Mai 2025
01.05.2025, Kreis Neuwied. – Ab dem 1. Mai 2025 tritt die novellierte Bioabfallverordnung in Kraft. Sie legt fest, dass Bioabfälle insgesamt höchstens 3 % Störstoffe (wie Glas, Metall etc.) und nur noch maximal 1 % Kunststoff enthalten dürfen. Ziel der bundesweiten Regelung ist eine verbesserte Verwertbarkeit und Qualität der Bioabfälle.
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied wird ab Mai Stichprobenkontrollen durchführen.