Lebendiges-Neuwied

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Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Erstmitteilung – 2030 Js 40433/25 –

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Mordes ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 17.07.2025 seine getrennt von ihm lebende Ehefrau getötet zu haben. Hierzu soll er sie zunächst unter einem Vorwand in sein Haus gelockt und dort anschließend mit einem Messer attackiert haben. Die 31 Jahre alt gewordene Geschädigte verstarb nach derzeitigen Erkenntnissen an den Folgen der ihr hierbei zugefügten massiven Verletzungen. Zur endgültigen Klärung der Todesursache wurde eine Obduktion des Leichnams der Verstorbenen angeordnet, die im Laufe des morgigen Tages erfolgen soll.

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Eilantrag gegen Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell unzulässig

Pressemitteilung Nr. 17/2025
Der Eilantrag einer Privatperson gegen die von der Betreiberin beabsichtigte Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell zum 30. Juni 2025 hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. 

Der Antragsteller wollte im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig feststellen lassen, dass bei Schließung des Krankenhauses seine Notfallversorgung nicht mehr ausreichend sichergestellt sei. Sein gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, gerichteter Antrag wurde von den Koblenzer Richtern als unzulässig abgelehnt. 

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Schulausschluss auf Zeit wegen Waffenverkaufs rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 16/2025
Ein 16-jähriger Schüler ist zu Recht auf Zeit von seiner Schule ausgeschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den hiergegen erhobenen Eilantrag ab.

Der Antragsteller hatte – teilweise durch einen „Mittelsmann“ – Schlagringe und Springmesser an minderjährige Mitschüler auf dem Schulgelände verkauft. Als dies bekannt wurde, beschloss die Gesamtkonferenz der Schule, ihn bis zum Ende des Schuljahrs von der Schule auszuschließen. Gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid der Schulleiterin erhob der Antragsteller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung führte er aus, der Schulausschluss sei unverhältnismäßig. Er habe sich reumütig gezeigt und die Schule habe keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Es bestehe für ihn ohnehin nur eine geringe Restschulzeit. 

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Einstellung als Rechtsreferendar verweigert

Pressemitteilung Nr. 14/2025
Trotz erfolgreich absolviertem ersten juristischen Staatsexamen hat ein Antragsteller, der erwiesenermaßen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch darauf, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungs­dienst zu durchlaufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Antragsteller wollte nach erfolgreichem Jurastudium als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten. Dies lehnte das Oberlandesgericht Koblenz wegen fehlender Verfassungstreue des Antragstellers ab. Dieser suchte daraufhin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren um gerichtlichen Rechtsschutz mit dem Ziel nach, ihn im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses einzustellen. 

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Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erfolglos

Pressemitteilung Nr. 13/2025
In Mosel-Steillagen dürfen vorerst weiterhin Fungizide per Hubschrauber gespritzt werden. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im April 2025 eine für sofort vollziehbar erklärte, auf die Vegetationsperiode 2025 befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel erlassen.

Hiergegen erhob die Antragstellerin, eine anerkannte Umweltvereinigung, Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag. Zu dessen Begründung führte sie im Wesentlichen an, die Hubschrauberspritzungen seien ursächlich für den Rückgang des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters.

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Tod eines 3-jährigen Mädchens in Urmersbach – Beschuldigter begeht Suizid

2060 Js 26608/25
Am 08.05.2025 wurde in Urmersbach im Landkreis Cochem-Zell ein 3-jähriges Mädchen so schwer verletzt, dass das Kind später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Das Kind hielt sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer als Fitnessraum genutzten Garage ihres Wohnanwesens auf, in der zu dieser Zeit ein in der Nachbarschaft wohnender 48-jähriger Mann mit Einwilligung des Vaters des Kindes unter anderem mit Hanteln trainierte. Während der nur wenige Minuten dauernden Anwesenheit des Mädchens in der Garage erlitt das Kind schwere Kopfverletzungen, an denen es später verstarb.

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Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz ...

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden
Pressemitteilung Nr. 12/2025

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen.Die Kläger sind Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücken, die durch einen ca. 1,8 km langen und ca. 2,40 m breiten Wirtschaftsweg erschlossen werden. Der Weg ist mit dem Verbotszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie dem Zusatz „landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet. Die Rhein-Hunsrück-Entsorgung entschied im Rahmen einer Überprüfung des Straßennetzes im Entsorgungsgebiet, die klägerischen Grundstücke aufgrund der mangelhaften Zuwegung nicht mehr zur Leerung der Abfallgefäße anzufahren.

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Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel im Raum Koblenz

Gemeinsame Pressemitteilung - 2090 Js 63896/23 -
Das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen derzeit 7 Beschuldigte aus dem Raum Koblenz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um 5 Deutsche, 1 Polen und 1 Kosovaren im Alter zwischen 23 und 56 Jahren.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, seit September 2023 im Raum Koblenz banden- und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln, Cannabis und neuen psychoaktiven Stoffen in nicht geringen Mengen Handel zu treiben.

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Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Unkel rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 11/2025
Die Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Unkel für das Jahr 2020 beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin wurde mit Bescheid vom 21. April 2023 zu wiederkehrenden Beiträgen für das Jahr 2020 in Höhe von 62,05 € herangezogen. Der Bescheid ist auf die Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen der Stadt Unkel vom 27. Oktober 2020 gestützt, welche die Unterteilung des Stadtgebiets in die drei Abrechnungseinheiten Stadtbereich, Heister und Scheuren vorsieht. In der Begründung zur Bildung der Abrechnungseinheiten ging die Beklagte auf die trennende Wirkung der Bundesstraße 42 – B 42 –, die Möglichkeiten sie zu queren, und die Verkehrsflüsse zwischen den gebildeten Abrechnungseinheiten ein. Der Stadtrat der Beklagten hat im Jahr 2024 eine neue Ausbaubeitragssatzung beschlossen, welche das Stadtgebiet in einer Abrechnungseinheit zusammenfasst. Diese Satzung ist noch nicht in Kraft.

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Vorabinformation: Verdacht des illegalen Drogenhandels

Vorabinformation: Verdacht des illegalen Drogenhandels - umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Stadtbereich von Koblenz
Seit den frühen Morgenstunden laufen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Zollfahndungsamts Frankfurt/Main an verschiedenen Orten, unter anderem im Stadtbereich von Koblenz, umfangreiche, geplante Durchsuchungsmaßnahmen, an denen auch starke Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz und Spezialkräfte der Polizei beteiligt sind.

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Die Beitragsberechnungsmethode der IHK Koblenz ist rechtens

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist rechtens
Pressemitteilung Nr. 9/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind, abgewiesen.Nachdem das Mitglied für 2019 vorläufig zu einem Beitrag von 68,54 € veranlagt worden war, zog die IHK das Mitglied für dieses Jahr mit Bescheid vom 18. März 2022 zu einem weiteren Beitrag von 62,96 € und für 2022 vorläufig 203,33 € heran. Hiergegen erhob das Mitglied Widerspruch und machte geltend, die IHK betreibe eine unzulässige Vermögensbildung. Die IHK wies den Widerspruch mit der Erwägung zurück, sie habe ihre Rücklagen in einer mehrjährigen Phase der Beitragsentlastung abgebaut.

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Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge in Alsdorf rechtens

Pressemitteilung Nr. 8/2025
Bei den geplanten Bauarbeiten am Schutzbacher Weg in der Ortsgemeinde Alsdorf handelt es sich um die erstmalige Erschließung der Straße, sodass die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alsdorf beschloss im Oktober 2021 ein Teilstück des Schutzbacher Wegs durch Baumaßnahmen zu ertüchtigen. Dieser Teilbereich ist zwar mit einer Teerdecke versehen, es fehlt jedoch an Straßenentwässerungsanlagen.


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