Verfahrenskomplex Ahrflut
27.10.2025 | Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigt Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz
Mit Verfügungen vom 17.04.2024 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den von ihr geführten Ermittlungskomplex wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse bei der Bewältigung der Ahrflut am 14./15.07.2021 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nunmehr mit Verfügungen vom 15.10.2025 zurückgewiesen. Hierfür waren zusammengefasst folgende Gründe maßgeblich:
I. Vorrangige Fragestellungen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz sind vorrangig auf die Beantwortung folgender Fragestellungen gerichtet gewesen:


