Wolf „GW2478m“ darf im Westerwald gejagt werden
Pressemitteilung Nr. 28/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Genehmigung der Jagd des Wolfs „GW2478m“ abgelehnt.
Der Westerwaldkreis hatte im September 2026 zur Abwendung von landwirtschaftlichen und sonstigen wirtschaftlichen Schäden unter Anordnung des Sofortvollzugs in bestimmten Jagdrevieren befristet die Jagd auf den Wolf „GW2478m“ genehmigt. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.
Der Eilantrag hatte keinen Erfolg. Dabei beurteilte das Gericht die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs als offen.
