HwK erkennt fachliches Können ohne formalen Abschluss mit umfangreicher Prüfung

Erstes Validierungsverfahren nach neuem Abschnitt im Berufsbildungsgesetz durchgeführt
KOBLENZ. (Foto-Quelle: HwK Koblenz / Christian Schmitz) - Bei der Handwerkskammer (HwK) Koblenz wurde vor Kurzem das erste Validierungsverfahren mit umfassendem Erfolg abgeschlossen, das nach dem neuen Abschnitt „Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit“ im Berufsbildungsgesetz durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das berufliches Können sichtbar machen soll. Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne formalen Berufsabschluss können auf diese Weise einen Nachweis über ihr Können erhalten. Mit dem erfolgreichen Abschluss hat der Teilnehmer die gleiche Handlungsfähigkeit wie ein Geselle gezeigt und bekommt ein Zeugnis über diese vollständige Vergleichbarkeit.

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