Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Pressemitteilung Nr. 19/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen.
Die Klägerin betrieb während der Corona-Pandemie mehrere Teststellen. Im Dezember 2022 stellte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Auffälligkeiten bei den Abrechnungen der Klägerin fest. Die daraufhin von der Kassenärztlichen Vereinigung unter anderem angeforderte, nach der Coronavirus-Testverordnung vorgeschriebene Auftrags- und Leistungsdokumentation für einen bestimmten Abrechnungstag konnte die Klägerin nicht vollständig vorlegen. Zur Begründung gab sie an, ihr Notebook mit den Daten sei durch einen Systemausfall irreparabel beschädigt worden.













.jpg)



