Anmeldung der „Kann-Kinder“ am 23. Februar
Vorgezogene Einschulung ist auf Antrag möglich
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden. Das geschieht dann, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer Entwicklung bereits dazu in der Lage sind, mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen. „Kann-Kinder“ für das kommende Schuljahr 2026/27 können am Montag, 23. Februar, nach vorheriger Terminvereinbarung in den zuständigen Grundschulen der Stadt Neuwied angemeldet werden.
Ganz wichtig: Das Kind muss bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über die Immunität gegen Masern – diesen verlangt das Masernschutzgesetz. Besucht das Kind eine Kindertagesstätte, ist auch hierüber eine Bescheinigung vorzulegen.






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