Auch in der Freizeit Naturschutz am Laacher See beachten
Kreisverwaltung MYK kündigt verstärkte Kontrollen an
28.06.2024 PD-Nr. 218-2024 Foto: Klaus Breitkreutz
KREIS MYK. Der „Laacher See“ wird seit jeher als Naherholungsraum genutzt und ist ein beliebtes Ausflugsziel in der Region. Vor allem bei den aktuellen Temperaturen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen. Aus diesem Anlass weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes bei einem Besuch des Laacher Sees einzuhalten sind. Dies wird auch in diesem Jahr wieder durch Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltungen Mayen-Koblenz und Ahrweiler kontrolliert.