Land Rheinland-Pfalz schafft neue Anlaufstelle bei Problemen in Pflegeeinrichtungen

Ombudsmann Sven Lefkowitz besucht Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

KREIS MYK. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Anlaufstelle bei Problemen und Konflikten in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Hierauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Der neue Ombudsmann Sven Lefkowitz hat jüngst die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz besucht und dem Ersten Kreisbeigeordneten Pascal Badziong, zu dessen Geschäftsbereich auch die Abteilung Soziales gehört, sein neues Aufgabenfeld vorgestellt.
Die Ombudsstelle ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelt und bietet Bewohnern, deren Angehörigen sowie Betreuern und Bevollmächtigen eine unbürokratische Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten mit rheinland-pfälzischen Dienstleistern von Wohn- und Betreuungsangeboten der Pflege.

Bei seinem Besuch im Kreishaus stellte Ombudsmann Sven Lefkowitz (Mitte) dem Ersten Kreisbeigeordneten Pascal Badziong (2.v.r) sein neues Aufgabenfeld vor. Foto: Kreisverwaltung MYK/Damian Morcinek

Der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong begrüßt die Einrichtung der neuen Ombudsstelle und sicherte Herrn Lefkowitz seitens der Kreisverwaltung tatkräftige Unterstützung bei der überregionalen Bekanntmachung zu. „Durch die Ombudsstelle hat das Land einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte pflegebedürftiger Menschen sowie deren Angehörigen geschaffen. Besonders hervorzuheben ist hier das Angebot der kommunalen Sprechstunden. Gerne unterstützen wir die Arbeit von Herrn Lefkowitz, indem wir ihm die Möglichkeit bieten, die Ombudsstelle einem breiten Publikum vorzustellen. Hierzu zählt beispielsweise die Präsentation im Rahmen der Regionalen Pflegekonferenz des Landkreises Mayen-Koblenz“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong.
Was bietet die Ombudsstelle?
Der Ombudsmann vermittelt unbürokratisch bei Streitigkeiten, hilft bei der Suche nach fairen und gütlichen Lösungen oder bei der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten. Ziel ist immer, dass alle Beteiligten gemeinsam eine Lösung entwickeln oder Auseinandersetzungen gar nicht erst aufkommen. Gegenüber Dritten darf der Ombudsmann erst dann tätig werden, wenn er von den betroffenen Bewohnern beauftragt wurde.
Was bietet die Ombudsstelle nicht?
Der Ombudsmann gibt keine Rechtsberatung, beteiligt sich nicht an behördlichen oder gerichtlichen Verfahren und erteilt keine Weisungen gegenüber Behörden und Trägern von Einrichtungen.
Ratsuchende können sich telefonisch unter 06131/967-295 oder per E-Mail an Ombudsstelle@lsjv.rlp.de an den Ombudsmann wenden, um ihr Anliegen zu besprechen. Danach wird gemeinsam entschieden, wie das weitere Vorgehen gestaltet wird.