Briefwahl - Rechtzeitige Rücksendung von Wahlbriefen
Für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stabsstelle Wahlen absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Per Post
- Einwurf des Wahlbriefes bis Freitag, 21. Februar, in einen Postbriefkasten der Deutschen Post vor der letzten Briefkastenleerung (bitte die Zeiten am Briefkasten beachten)
- Einwurf des Wahlbriefes bis Samstag, 22. Februar, in einen Postbriefkasten mit rotem Punkt (s. g. Schwerpunktbriefkästen) vor der letzten Briefkastenleerung