Flutkatastrophe - Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor
Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 07.07.2023
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt.
Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.